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24. Okt. 2024

Wie geht es jetzt weiter nach der Inflationsprämie?

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Update (15.10.2024): Das Mobilitätsbudget wird nicht kommen. Dies wurde am 15.10.24 in der Debatte zum Jahressteuergesetz im Bundestag beschlossen. Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 war ein steuerlich begünstigtes Mobilitätsbudget vorgesehen, um verschiedene Mobilitätsarten über den öffentlichen Nahverkehr hinaus zu fördern. Wir bedauern, dass der Entwurf nun gekippt wurde, da ein solcher Anreiz für Unternehmen und Mitarbeiter:innen in aktuellen Zeiten dringend nötig gewesen wäre. Wir haben aber auch gute Nachrichten: Neue Mobilität kann auch ohne Mobilitätsbudget gefördert werden und zwar mittels steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge von monatlich bis zu 50 € (§ 8 Abs. 1 S. 3 EStG) sowie pauschalversteuerte Sachzuwendungen von jährlich bis zu 10.000 € (§ 37b Abs. 2 EStG). Darüber hinaus wurde die Bundesregierung beauftragt, eine umfassende steuer- und sozialrechtliche Vereinfachung bei Sachbezügen zu erarbeiten. Komplexität reduzieren – ein wichtiges Signal. Es bleibt also weiterhin spannend.


Diese Frage hören wir derzeit von vielen Unternehmen — und das nicht ohne Grund. Seit ihrer Einführung war die Inflationsausgleichsprämie, oder auch oft „Inflationsprämie” genannt, eine sehr relevante finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Mitarbeitende, die mit steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen hatten und dies noch immer tun. Doch nun steht die Inflationsausgleichsprämie vor dem Aus und viele Unternehmen sind damit konfrontiert, ihren Mitarbeitenden ab 2025 Alternativen zu bieten — denn die Inflation hört natürlich nicht sofort auf.

Lass uns dafür einen Blick auf die Fakten werfen:

Die Inflationsausgleichsprämie, die seit den letzten Jahren ein zentraler Bestandteil vieler Gehaltspakete ist, soll Ende 2024 auslaufen. Die Inflationsausgleichsprämie bot Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zusätzlich zum regulären Lohn zu zahlen, um die steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern. Diese Regelung galt vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 und hat vielen Beschäftigten spürbare Erleichterung verschafft.

Die Frage, die sich nun stellt, ist nicht nur, ob es einen Nachfolger geben wird, sondern auch, wie Unternehmen sich darauf vorbereiten können. Denn Unternehmen, die dies einfach ignorieren — nach dem Motto „Wird schon irgendwie weitergehen“ — könnten damit riskieren, dass ihre besten Talente anfangen, nach neuen Ufern Ausschau zu halten.

Was können Unternehmen tun, um den Wegfall dieser Prämie auszugleichen und gleichzeitig die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden hochzuhalten?

Zum Glück gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie Unternehmen den Wegfall der Inflationsausgleichsprämie auch über 2024 hinaus kompensieren können. Doch der Schlüssel liegt darin, dass diese Alternativen nicht nur kurzfristige Lösungen darstellen, sondern nachhaltig und flexibel genug sind, um den Anforderungen einer sich ständig verändernden Arbeitswelt gerecht zu werden. Unternehmen müssen jetzt mehr denn je kreativ werden und Benefit Bezüge bieten, die wirklich zu den Bedürfnissen ihrer Mitarbeitenden passen.

Doch was genau bedeutet das?

Flexibilität ist hier das Schlüsselwort. In einer Welt, die sich schneller dreht als je zuvor, müssen auch die Benefits mithalten können. Die Erwartungen und Bedürfnisse der Mitarbeitenden verändern sich ständig — ob durch neue Lebensphasen, wirtschaftliche Schwankungen oder gesellschaftliche Trends. Ein Benefit, der heute noch perfekt passt, kann morgen schon überholt sein.

Deshalb ist es entscheidend, dass Unternehmen Benefit Bezüge anbieten, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind und sich gleichzeitig an veränderte Bedingungen anpassen lassen. Es geht darum, ein Angebot zu schaffen, das so vielfältig ist wie die Belegschaft selbst. Denn eines ist klar: Einheitslösungen werden in der modernen Arbeitswelt nicht mehr funktionieren.

Was sind also die besten Möglichkeiten, um den Wegfall der Inflationsausgleichsprämie auszugleichen?

1. Der 50-EUR-Sachbezug (bis zu 600 € pro Jahr)

Der 50-EUR-Sachbezug ist eine der vielseitigsten und am einfachsten umzusetzenden Alternativen, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden bieten können. Warum? Ganz einfach: Der Sachbezug bietet maximale Flexibilität.

Mitarbeitende können selbst entscheiden, wofür sie den Sachbezug nutzen möchten, sei es für den wöchentlichen Einkauf, die Fitnessstudio Mitgliedschaft oder ein ICE-Ticket, um Freunde zu besuchen. Das Besondere? Der Sachbezug ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet auf der einen Seite für die Mitarbeitenden eine spürbare Ersparnis, da sie die 50 Euro zusätzlich ohne Abzüge erhalten. Auf der anderen Seite können Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen echten Mehrwert bieten und gleichzeitig Lohnkosten einsparen. Eine Win-Win-Situation, die in der aktuellen wirtschaftlichen Lage Gold wert ist.

2. Pauschalbesteuerte Sachzuwendungen (bis zu 10.000 € pro Jahr)

Eine weitere Option sind Pauschalbesteuerte Sachzuwendungen. Die Sachzuwendungen werden hier mit 30% pauschal versteuert und sind normal sozialversicherungspflichtig. Sie bieten aber einen enormen Nutzen für Ihre Mitarbeitenden. Wie genau?

Stell dir vor, einer deiner Mitarbeitenden ist leidenschaftlicher Hobby-Musiker und wünscht sich schon lange eine hochwertige Gitarre. Mit pauschalbesteuerten Sachzuwendungen kann dieser Wunsch endlich in Erfüllung gehen. Arbeitgeber:innen können jährlich bis zu 10.000 Euro in Form von Sachbezügen gewähren. Und so wird die ersehnte Gitarre für den Hobby-Musiker durch das Unternehmen zur Realität. Diese Zuwendungen können außerdem komplett vielseitig sein, es muss sich lediglich um Produkte oder um Dienstleistungen handeln. Ob es sich um den Kauf eines Musikinstruments, die Ausstattung des Homeoffice oder eine Reise handelt. Es gibt viele Möglichkeiten!

3. Sachgeschenke (bis zu 180 € pro Jahr)

Eine weitere Option sind Sachgeschenke. Sachgeschenke sind mehr als nur nette Aufmerksamkeiten — sie sind ein Zeichen der Wertschätzung und fördern eine starke Bindung zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden. Bis zu dreimal im Jahr können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden eine Freude machen und ihnen je Sachgeschenk bis zu 60 Euro steuer- und abgabenfrei zukommen lassen.

Ob es der Gutschein für das Lieblingscafé ist, um Freunde zum Geburtstag einzuladen, oder eine besondere Kleinigkeit, wie ein edles Parfüm, ein gutes Buch, oder eine feine Flasche Wein — solche Gesten zeigen, dass Arbeitgeber:innen die Bedürfnisse der Mitarbeitenden wirklich im Blick haben. Und das Beste: Für Arbeitgeber:innen sind diese Zuwendungen als Betriebsausgabe absetzbar.

4. Erholungsbeihilfe (bis zu 416 € pro Jahr)

Zusätzlich können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden jedes Jahr eine Erholungsbeihilfe gewähren. Diese unterliegt nur einer Pauschalsteuer von 25% sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer, bleibt jedoch sozialversicherungsfrei.

Was diese Beihilfe so wertvoll macht, ist ihr flexibles Budget. Obwohl sie zeitlich mit einem Urlaub in Verbindung stehen muss, können Mitarbeiter:innen das Geld auch für eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten verwenden — sei es für Sportkurse, Kulturveranstaltungen oder andere Freizeitaktivitäten. Durch dieses flexible Budget haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Freizeit ganz nach ihren Wünschen zu gestalten.

5. Mobilitätsbudget

Das Mobilitätsbudget ist eine moderne und nachhaltige Alternative zum klassischen Dienstwagen und bietet Mitarbeitenden eine flexible Gestaltung ihrer Mobilität. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden ein monatliches Budget zur Verfügung stellen, das für verschiedene Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, E-Bike, Taxis oder Carsharing genutzt werden kann. Ab 2025 plant die Bundesregierung eine Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets bis zu einer Kostenobergrenze von 2.400 Euro pro Jahr und Mitarbeitenden mit 25%.

Neben diesen vier Möglichkeiten können Unternehmen auch weitere, zielgerichtete Benefit Bezüge aktivieren, die zwar weniger flexibel sind aber dennoch sehr relevante Aspekte des täglichen Lebens unterstützen und somit den Mitarbeitenden Entlastungen schaffen und gleichzeitig Unternehmen Lohnkostenoptimierung ermöglichen. Zu diesen gehören…

… der Essenszuschuss (bis zu 1.500 € pro Jahr)

… der Bildungszuschuss (unbegrenzt pro Jahr)

… der ÖPNV-Zuschuss / das Deutschlandticket (bis zu 588 € pro Jahr)

… der Internet Zuschuss (bis zu 600 € pro Jahr)

Wenn Ihr nun besser verstehen wollt wie ihr ein flexibles, lohnsteueroptimiertes und modernes Benefits Angebot als Alternative zur Inflationsausgleichsprämie schafft, dann schaut euch HelloBonnie an und sprecht uns an.

Über die Autoren

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Max

Co-Founder & CEO

Hello there! 👋 Ich bin Max, Gründer und Geschäftsführer von HelloBonnie. Ich nutze meine Benefit Smartcard am liebsten für den Café bei Elbgold auf dem Weg ins Büro und für meine CrossFit Classes bei Eversports...wenn der innere Schweinehund überwunden ist 🐷🐶