Glossar

Erholungsbeihilfe

Ein steuerbegünstigter Zuschuss vom Arbeitgeber für den Urlaub oder Kuraufenthalt von Mitarbeiter:innen und ihrer Familie

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige soziale Leistung Deines Arbeitgebers, die Dich und Deine Familie finanziell bei Maßnahmen zur Erholung unterstützen soll. Der Gedanke dahinter ist, zur Regeneration und Gesunderhaltung der Mitarbeiter:innen beizutragen, sei es durch einen Urlaub, eine Kur oder ähnliche gesundheitsfördernde Aktivitäten, die nachweislich der Erholung dienen. Es ist ein Benefit, der direkt das Wohlbefinden fördert. Gesetzlich sind dafür bestimmte Höchstgrenzen vorgesehen, bis zu denen diese Zuwendung steuerlich begünstigt behandelt wird. Aktuell liegen diese Grenzen pro Kalenderjahr bei:

  • 156 Euro für Dich als Mitarbeiter:in
  • 104 Euro für Deine:n Ehepartner:in oder eingetragene:n Lebenspartner:in
  • 52 Euro für jedes Kind, für das ein Kinderfreibetrag oder Kindergeldanspruch besteht. Diese Beträge können jährlich gewährt werden und stellen eine attraktive Ergänzung zum Gehalt dar.

Die wichtigste Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist, dass die Zuwendung tatsächlich für Erholungszwecke verwendet wird und die Auszahlung in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erholungsurlaub steht (üblicherweise innerhalb von drei Monaten davor oder danach). Oftmals verlangt der Arbeitgeber oder das Finanzamt einen Nachweis über den Erholungsurlaub oder die Kur, zum Beispiel durch Buchungsbestätigungen, Rechnungen oder eine Bestätigung des Reiseveranstalters. Der große Vorteil dieser Leistung liegt in der Pauschalierung der Lohn Steuer. Der Arbeitgeber kann die Lohn Steuer mit einem festen Satz von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) übernehmen. Dadurch kommt der Betrag bei Dir als Mitarbeiter:in in der Regel brutto für netto an, ohne Abzüge für Sozialversicherungs Beiträge auf Deiner Seite. Für den Arbeitgeber ist dies ebenfalls attraktiv, da auf den pauschal versteuerten Betrag in der Regel keine Sozialversicherungs Beiträge anfallen und die Kosten klar kalkulierbar sind. Diese finanzielle Unterstützung für Deine Erholung ist ein klares Signal der Wertschätzung und trägt direkt zu Deinem Wohlbefinden und Deiner Motivation bei.

Die Auszahlung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, zum Beispiel als einmaliger Zuschuss im Jahr oder in Teilbeträgen, oft nach Einreichung entsprechender Nachweise für den Erholungszweck. Im Rahmen moderner Benefit Systeme wie HelloBonnie kann diese Leistung flexibel eingebunden werden. Du könntest beispielsweise Dein angesammeltes Guthaben über die Smartcard für Ausgaben verwenden, die klar einem Erholungszweck dienen – etwa für die Buchung eines Wellness Hotels, einer Pauschalreise oder spezifischer Gesundheitsanwendungen im Urlaub – vorausgesetzt, die notwendigen Nachweise für die Zweckbindung können erbracht und dem Arbeitgeber zur Dokumentation vorgelegt werden. Diese zweckgebundene Unterstützung ist mehr als nur ein finanzieller Bonus; sie unterstreicht das Engagement des Unternehmens für die Gesundheit und die Work Life Balance seiner Mitarbeiter:innen. Indem Du als Arbeitgeber aktiv die Erholung Deines Teams förderst, stärkst Du nicht nur die individuelle Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit, sondern auch die Bindung ans Unternehmen und Deine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Es ist ein Benefit, der direkt in die Gesundheit und Motivation Deiner wertvollsten Ressource investiert: Deiner Mitarbeiter:innen.

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