Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Mitarbeiter:innen sorgenfrei in den Ruhestand schicken dank smarter Altersvorsorge.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Brief Overview

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) unterstützt Dein Unternehmen Mitarbeitende beim Aufbau einer zusätzlichen Rente – über die gesetzliche Absicherung hinaus. Ob per Entgeltumwandlung oder mit Arbeitgeberzuschüssen: Eine gut gestaltete bAV erhöht die Mitarbeiterbindung und bringt steuerliche Vorteile mit sich. Bis zu 7.728 € pro Jahr können steuerfrei eingezahlt werden (§ 3 Nr. 63 EStG, Stand 2025), davon sind bis zu 3.864 € sozialversicherungsfrei. Zudem besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss.

Bis zu 7.728 € pro Jahr / Mitarbeiter:in steuerfrei 

Benefits

Vorteile für Dein Unternehmen


Eine attraktive bAV-Lösung steigert Deine Attraktivität als Arbeitgeber:in, erhöht die Mitarbeiterbindung und kann sogar Fluktuation reduzieren. Zudem profitierst Du von steuerlichen Vorteilen und Sozialabgabenersparnissen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Laut § 3 Nr. 63 EStG sind Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis zu 7.728 € pro Jahr steuerfrei (2025). Sozialversicherungsfrei sind Beiträge bis 3.864 € pro Jahr (2025). Mitarbeitende haben außerdem einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung gemäß § 1a BetrAVG. Dabei können sie Teile ihres Gehalts in eine bAV umwandeln, während das Unternehmen mindestens 15 % Zuschuss leistet, sofern Sozialabgaben eingespart werden.

Was kann mit betrieblicher Altersvorsorge finanziert werden?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann über verschiedene Durchführungswege erfolgen, darunter Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder eine Pensionszusage (Direktzusage).

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