Rechtliches

AGB

Eine kurze Beschreibung der AGB

AGBs

Für die Bereitstellung des HelloBonnie Kartenprogramms durch die HelloBonnie Technologies GmbH und die Ausgabe der HelloBonnie Smartcards durch die Swan SAS („AGB“)

HelloBonnie hat eine Lösung entwickelt, die es Unternehmen ermöglicht, ihren Mitarbeitenden so genannte HelloBonnie Smartcards („Smartcards“) zur Nutzung zu überlassen. Mit der Smartcard können Unternehmen ihren Mitarbeitenden steuerbegünstigte Bezüge nutzbar machen. Die Mitarbeitenden können diese steuerbegünstigten Bezüge mit der Smartcard sowohl online als auch an entsprechenden Akzeptanzstellen nutzen.

HelloBonnie ist der Systemanbieter und Distributor dieser Smartcards, die von der Swan SAS mit Sitz in 95 avenue du président Wilson, 93100, Montreuil, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 853 827 103 und in Frankreich von der ACPR (4 Place de Budapest CS 92459, 75436 Paris) als E-Geld-Institut zugelassen und unter der Nummer 17328 registriert, ausgegeben werden. Swan wird in Deutschland vertreten durch: Swan SAS - Zweigniederlassung Deutschland, Friedrichstraße 114 A, 10117 Berlin. Swan unterliegt allen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen, die für Institute gelten, die die Kriterien von Artikel L. 314-1 des Währungs- und Finanzgesetzes (2°, 3° und 5°) in Frankreich beziehungsweise des § 39 Abs. 1 S. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfüllen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bestehen aus drei Abschnitten. Abschnitt I regelt die Rechtsbeziehung zwischen der HelloBonnie Technologies GmbH, Eppendorfer Baum 44, 20249 Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 181401, („HelloBonnie“) und dem Unternehmen als Firmenkunden („Firmenkunde“) in Bezug auf die Bereitstellung des HelloBonnie Kartenprogramms und die Ausgabe der Smartcards (diese Bedingungen „Firmenkunden-Bedingungen“). Abschnitt II regelt die Bedingungen der Partnerschaft zwischen HelloBonnie, der Swan SAS („Swan“) und dem Firmenkunden hinsichtlich der Ausgabe der Smartcards („Swan-Bedingungen“) in Ergänzung zu den Allgemeinen Kontonutzungsbedingungen der Swan SAS (diese Bedingungen „Swan-Kontonutzungsbedingungen“). Abschnitt III enthält die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die zwischen dem Firmenkunden und den Karteninhabern für die Nutzung der Smartcard gelten („Karteninhaber-Bedingungen“). Abschnitt IV regelt die für die Firmenkunden-Bedingungen, die Swan-Bedingungen sowie die Karteninhaber-Bedingungen geltenden allgemeinen Vorschriften und Schlussbestimmungen.

Vertragsschluss: Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein Angebot von HelloBonnie oder Swan zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Vertragsschluss erfolgt gesondert und jeweils zwischen HelloBonnie, Swan, Firmenkunden und Karteninhaber. Der Firmenkunde gibt durch Übersendung des Bestellauftrags ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags sowohl mit HelloBonnie als auch mit Swan ab. Die Annahme des Angebots durch HelloBonnie im eigenen Namen und im Namen von Swan erfolgt erst nach vollständiger Prüfung der Kartenbestellung sowie Versand einer Rechnung an den Firmenkunden und steht zudem unter der aufschiebenden Bedingung, dass HelloBonnie die vollständige Zahlung der Bestellentgelte wie in der an den Firmenkunden gestellten Rechnung erhalten hat.

Sofern der Firmenkunde und der Karteninhaber die Smartcards für die Zuwendung von Sachbezügen, Sachgeschenken, Sachprämien, Erholungsbeihilfen, Inflationsprämien etc. nutzen möchten, sind folgende Hinweise zu beachten:

-        Weder HelloBonnie noch Swan erbringen im Zusammenhang mit der Ausgabe der Smartcards sowie sonstiger Dienstleistungen eine steuerrechtliche Beratung. HelloBonnie und Swan raten sowohl dem Firmenkunden als auch dem Karteninhaber dazu, die steuerrechtlichen Fragen rund um den Einsatz der Smartcard und die Anerkennung der Smartcard-Bezüge als Sachbezüge durch einen Steuerberater prüfen zu lassen.

-        HelloBonnie und Swan übernehmen keine Haftung für die Nichtanerkennung der Smartcard als Sachbezug.

Folgende Begriffe und Ausdrücke haben folgende Bedeutungen:

(1) „Anwendbare Bestimmungen“ sind alle für eine Partei geltenden Gesetze, Vorgaben und Richtlinien insbesondere bezüglich geldwäscherechtlicher Anforderungen und der Anforderungen hinsichtlich der CDD (wie nachstehend definiert), des Verbraucherschutzes, des Datenschutzes, der relevanten Regelungen und Standards im Zahlungsverkehr (vor allem Payment Card Industry Data Security Standard), des Umgangs und der Ausgabe von E-Geld, der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und in Bezug auf Werbemaßnahmen (gleich in welchem Medium).

(2) „Aufladung“ ist die Übertragung von finanziellen Mitteln auf die jeweilige Smartcard sowie die nachträgliche Erhöhung dieses Betrages durch den Firmenkunden oder Karteninhaber (dann „Aufstockung“), wodurch der Betrag festgelegt wird, welcher einem einzelnen Karteninhaber bei der Kartennutzung zur Verfügung steht.

(3) „Benefit Dashboard“ ist der Teil der Benefit Plattform, in dem der Firmenkunde das Kartenprogramm verwalten, Karteninhaber anlegen und Aufladungen der Smartcards vornehmen kann.

(4) „Benefit Plattform“ ist der Oberbegriff für das Benefit Dashboard sowie das Benefit Wallet.

(5) „Benefit Wallet“ ist der Teil der Benefit Plattform, in dem der Karteninhaber seine Smartcard verwalten kann, also insbesondere sein Guthaben und Transaktionen sehen, eine Aufstockung vornehmen und die jeweiligen Vorteile auswählen kann.

(6) Know your Customer (KYC) und Know your Business (KYB), zusammengefasst als Customer Due Diligence („CDD“), ist die Überprüfung der Identität der Firmenkunden, der Organe, wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz („GwG“) sowie zukünftiger und bestehender Karteninhaber, je nach Erfordernis und im Einklang mit den jeweils Anwendbaren Bestimmungen, Regelungen und Gesetzen, insbesondere mit den Bestimmungen des GwG.

(7) „Entgelte“ sind die Entgelte für das Kartenprogramm (wie nachstehend definiert), Kosten und Provisionen, die vom Firmenkunden in Verbindung mit dem Betrieb des Kartenprogramms gemäß dem Bestellauftrag sowie nach Maßgabe dieser AGB zahlbar sind.

(8) „Firmenkunden-Bedingungen“ sind die Bedingungen, die zwischen dem Firmenkunden und HelloBonnie gelten und die Bereitstellung des HelloBonnie Kartenprogramms und die Ausgabe der Smartcards regeln. Die Firmenkunden-Bedingungen sind in Abschnitt I geregelt.

(9) „Firmenkunden-Konto“ ist das zur Nutzung der HelloBonnie-Services eröffnete, bei Swan geführte E-Geld-Konto des Firmenkunden.

(10) „HelloBonnie-Schnittstelle“ ist die Schnittstelle zum Internet des Servers, in dem die Benefit-Plattform gehostet wird.

(11) „Karteninhaber“ ist eine natürliche Person, dem durch den Firmenkunden eine Karte nach Maßgabe dieser AGB bereitgestellt wird.

(12) „Karteninhaber-Konto“ ist das mit der jeweiligen Smartcard verknüpfte, bei Swan geführte E-Geld-Konto des Karteninhabers.

(13) „Kartenprogramm“ steht für die Gesamtheit der dem Firmenkunden von HelloBonnie bereitgestellten Karten und sämtliche begleitenden Leistungen, die HelloBonnie dem Firmenkunden nach diesen AGB zur Verfügung stellt (insbesondere zur Einrichtung, zum Betrieb, zur Aufladung und sonstigen Nutzung der Karten).

(14) „Karteninhaber-Bedingungen“ sind die Bedingungen, die zwischen dem Firmenkunden und dem Karteninhaber gelten und die Kartennutzung durch den Karteninhaber regeln. Die Karteninhaber-Bedingungen sind in Abschnitt III geregelt.

(15) „Ladeauftrag“ ist die Aufforderung des Firmenkunden an HelloBonnie zur Aufladung der Karten.

(16) „Swan-Bedingungen“ sind die Bedingungen, die zwischen HelloBonnie, Swan und dem Firmenkunden hinsichtlich der Ausgabe der Smartcards in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Swan SAS gelten.

(17) „Swan-Schnittstelle“ ist die von Swan zur Datenübermittlung bereitgestellte Application Programming Interface (API)-Schnittstelle.

Abschnitt I

Vertragsbeziehung zwischen HelloBonnie und dem Firmenkunden

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Dieser Abschnitt I regelt die Vertragsbeziehung zwischen HelloBonnie und dem Firmenkunden hinsichtlich der Bereitstellung des HelloBonnie Kartenprogramms (wie unter § 2 Abs. 8 definiert) und der damit verbundenen Leistungen. HelloBonnie und der Firmenkunde werden jeweils als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

(2) Hierzu ermöglicht HelloBonnie dem Firmenkunden den Abschluss eines Vertrags über die Ausgabe von Smartcards zu den mit HelloBonnie vereinbarten Konditionen mit Swan. Die Smartcard ist eine Guthabenkarte der Kreditkartenorganisation Mastercard®, die der Firmenkunde den Karteninhabern zur Nutzung überlassen kann. Die Smartcard hat keine Kreditfunktion. HelloBonnie stellt die von Swan ausgegebenen Karten dem Firmenkunden zur Verfügung und betreibt das Kartenprogramm (wie unter § 2 Abs. 8 definiert) operativ.

(3) Sofern der Firmenkunde die Smartcard zur Gewährung von Sachbezügen nutzen möchte, wird die Smartcard in ihrer Einsetzbarkeit nach Maßgabe der nachfolgenden Unterabsätze (a) und (b) beschränkt.

(a) Mit der Smartcard kann der Karteninhaber ausschließlich Waren und Dienstleistungen erwerben. Die Smartcard kann nicht für den Erwerb von Devisen, Kryptowährungen und sonstigen Geldsurrogaten eingesetzt werden. Die Smartcard hat weder eine Barauszahlungs- noch eine Kreditfunktion. Der Karteninhaber kann mit der Smartcard bzw. von dem zugrundeliegenden Karteninhaber-Konto keine Geldbeträge überweisen. Eine Teilnahme am allgemeinen Zahlungsverkehr ist mit der Smartcard somit nicht möglich. Die Smartcard kann nicht als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden. Stockt der Karteninhaber die Smartcard mit eigenem Guthaben auf, dient diese Aufstockung der zeitnahen Nutzung des Guthabens. Das Karteninhaber-Konto ist nicht zum längerfristigen Verweilen des Guthabens auf dem Karteninhaber-Konto gedacht. Das Guthaben wird daher nicht verzinst.

(b) Eine Verwendung der Smartcard ist zu jedem Zeitpunkt mit einer oder beiden der folgenden Beschränkungslogiken eingegrenzt:

·       Regional Setup: Regionale Beschränkung der Akzeptanzstellen (alle Akzeptanzstellen des Mastercard®-Netzwerk innerhalb der maximal zwei (2) festgelegten, räumlich angrenzenden zweistelligen PLZ-Bereiche).

·       Akzeptanzstellen Setup: Beschränkung auf Waren oder Dienstleistungen einer bestimmten Akzeptanzstelle mit Mastercard®-Netzwerk Akzeptanz, d.h. bspw. Ladenkette mit einzelnen Geschäften im Inland oder Internetshops bzw. online / digitale Akzeptanzstellen mit einheitlichem Marktauftritt.

Die HelloBonnie Smartcard und das sich darauf befindende Guthaben ist erst nutzbar, wenn vor dem ersten Einsatz eine Beschränkungslogik d.h. Zweckzuweisung gewählt wurde. Der Firmenkunde überlässt es dem Karteninhaber gemäß Abschnitt III § 1 Abs. (4), diese Beschränkungslogik selbst zu wählen.

§ 2 Leistungen von HelloBonnie

(1) Beschaffung der Karten: HelloBonnie erbringt gegenüber dem Firmenkunden ab dem im Bestellauftrag genannten Leistungsbeginn die Beschaffung und Konfiguration der Karten, insbesondere in Bezug auf die Beschränkungen der Einsatzmöglichkeiten der Karten sowie ggf. die individuelle Gestaltung der Karten im Rahmen der Designvorgaben von HelloBonnie.

(2) Versand der Karten: Darüber hinaus übernimmt HelloBonnie in Zusammenarbeit mit Swan den Versand der Karten an den Karteninhaber mit Hilfe eines Logistik- bzw. Transportdienstleisters. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung und des Missbrauchs der Karten geht mit der Übergabe von HelloBonnie oder einen von HelloBonnie beauftragten Dritten an die Transportperson auf den Fimenkunden über.

(3) Erstmalige Leistung durch HelloBonnie: Die Einrichtung der Karten und der Versand der Karten erfolgt innerhalb der im Bestellauftrag in Aussicht gestellten Lieferfrist, abhängig von der einzelnen Registierung der Karteninhaber bei HelloBonnie.

(4) Bereitstellung der Benefit Plattform: HelloBonnie stellt eine webbasierte Benefit Plattform bereit zur Nutzung durch die Karteninhaber (Benefit Wallet) nach Maßgabe dieses Abschnitts I. Nach freiem Ermessen kann HelloBonnie auch einen mobile Anwendung (z. B. Android- oder iPhone-Apps) zur Benefit Plattform insbesondere für die Nutzung durch den Firmenkunden (Benefit Dashboard) zur Verfügung stellen. Der Firmenkunde hat jedoch keinen Anspruch auf den Zugang zu einer mobile Anwendung (z. B. Android- oder iPhone-Apps).

(5) Aufladung der Karten durch HelloBonnie: HelloBonnie veranlasst im Rahmen der von Swan vorgegebenen Limite die Aufladung der Karten nach den Anweisungen des Firmenkunden.

(6) Weitergehende Pflichten: Die Pflichten von HelloBonnie sind in diesem Abschnitt I geregelt. Es bestehen keine darüber hinausgehenden Leistungspflichten seitens HelloBonnie. Die Leistungen von HelloBonnie erstrecken sich insbesondere nicht auf die Einsatzfähigkeit der Karten in technischen Geräten, wie etwa Zahlungsterminals.

(7) Swan kann HelloBonnie als seinen Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Rücktauschs von Kartenguthaben einschalten. Pflichten von HelloBonnie gegenüber dem Firmenkunden entstehen dadurch nicht. Insbesondere besteht kein Anspruch des Firmenkunden gegenüber HelloBonnie auf Rücktausch und Auszahlung von Kartenguthaben. Ein etwaiger Rücktauschanspruch des Firmenkunden besteht ausschließlich gegenüber Swan.

§ 3 Nutzung der Benefit Plattform

(1) Funktionalitäten: Im Benefit Wallet können die Karteninhaber ihre Transaktionshistorie und das jeweils tagesaktuelle Kartenguthaben (einschließlich verfügbarer und geblockter Beträge) einsehen, soweit die zugrundeliegenden Transaktionen zuvor vom Mastercard®-Netzwerk an HelloBonnie übertragen wurden. Darüber hinaus können die Karteninhaber über das Benefit Wallet Einfluss auf die aktuelle Begrenzungslogik zur Aufladung bzw. Aufstockung und zum Einsatz ihrer HelloBonnie Smartcard nehmen, entsprechend der in diesen AGB vorgegebenen Möglichkeiten.

(2) Verbot der zweckwidrigen Nutzung: Die zulässige Nutzung des Benefit Wallets ist beschränkt auf die vorgenannten Zwecke. Der Firmenkunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass seine Karteninhaber nicht zweckwidrig, sondern nur nach Maßgabe dieses § 4 auf das Benefit Wallet zugreifen.

(3) Keine weitergehenden Funktionalitäten: HelloBonnie ist nicht verpflichtet, im Benefit Wallet darüber hinausgehende Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.

(4) Nutzungsrecht:

(a) Der Firmenkunde und seine Karteninhaber erhalten an der Benefit Plattform das einfache, nicht unterlizenzierbare und (mit Ausnahme an die Karteninhaber) nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(b) Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den Zugang der Karteninhaber zum Benefit Wallet auf den Servern von HelloBonnie.

(c) Soweit dem Firmenkunden vorstehend nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden, stehen ihm diese nicht zu. Der Firmenkunde sowie seine Karteninhaber sind insbesondere nicht berechtigt, die Benefit Plattform, einschließlich des Quellcodes, über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen oder die Benefit Plattform Dritten, außer den Karteninhabern, zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Benefit Plattform zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen – weder entgeltlich noch unentgeltlich. Der Firmenkunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Benefit Plattform durch Unbefugte zu verhindern.

(5) Verfügbarkeit:

(a) HelloBonnie schuldet eine Verfügbarkeit der Benefit Plattform an der HelloBonnie-Schnittstelle von 95 % im Monatsmittel. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die Möglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung der Benefit Plattform am Übergabepunkt. HelloBonnie schuldet nur den Zugang zur Benefit Plattform über eine mobile Anwendung, jedoch nicht den Zugang über webbasierte Anwendungen (z. B. Firmenkundenportal).

(b) Die Benefit Plattform gilt auch als verfügbar bei Störungen an nicht von HelloBonnie oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen, der für die Ausführung der Benefit Plattform erforderlichen technischen Infrastruktur oder des Internets sowie bei Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von HelloBonnie oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (mit‐)verursacht sind und geplanten Nichtverfügbarkeiten nach Absatz (5) (d).

(c) Zur Klarstellung: Neben der Verfügbarkeit der Benefit Plattform nach Absatz (5) (a) und (b) schuldet HelloBonnie keine weiteren Verfügbarkeiten, insbesondere nicht die Zahlungsfunktionalität der Karte. Diese richtet sich nach den Swan-Bedingungen.

(d) HelloBonnie ist berechtigt, zur Wartung, Pflege, Datensicherung und aufgrund sonstiger Arbeiten an der Benefit Plattform und/ oder dem Server, eine geplante Nichtverfügbarkeit der Benefit Plattform und/ oder des Servers einzurichten. Eine solche geplante Nichtverfügbarkeit wird dem Firmenkunden mit einer Frist von mindestens einer Woche angekündigt und sollte in der Regel zu nutzungsarmen Zeiten (Montag bis Sonntag zwischen 20 und 6 Uhr) erfolgen. Eine Vorankündigung durch HelloBonnie ist bei dringend erforderlichen Arbeiten, z. B. zur Schließung von Sicherheitslücken oder zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, nicht erforderlich. Während der geplanten Nichtverfügbarkeit besteht kein Rechtsanspruch des Firmenkunden zur Nutzung des Benefit Dashboards und/ oder des Servers. Nutzt der Firmenkunde das Benefit Dashboard und/ oder den Server während der geplanten Nichtverfügbarkeit dennoch, besteht für diesen kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz im Falle einer Leistungsreduzierung oder -einstellung.

(6) Zugriff auf die Benefit Plattform: Der Firmenkunde und die Karteninhaber benötigen für den Zugriff auf die bereitgestellte Benefit Plattform (Benefit Dashboard sowie Benefit Wallet) eine Internetverbindung. Ferner wird entsprechende Hardware benötigt (z. B. internetfähiges Endgerät). Der Firmenkunde sichert zu, dass er auf das Benefit Dashboard nur auf Grundlage dieses Abschnitts I und über die HelloBonnie-Schnittstelle zugreift. Der Firmenkunde wird zudem keine Sicherheitsmaßnahmen, die HelloBonnie zum Schutz der Benefit Plattform und Anwendungsdaten ergriffen hat, umgehen.

(7) Mängelanzeige: Ferner ist der Firmenkunde verpflichtet, Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere ihm bekannte Mängel der Benefit Plattform, HelloBonnie unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Firmenkunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar.

(8) Sperrung durch HelloBonnie: Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Regelungen, behält sich HelloBonnie das Recht vor, den Zugang des Firmenkunden bzw. Karteninhabers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt HelloBonnie die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Firmenkunden hierüber. Weitergehende Ansprüche seitens HelloBonnie bleiben unberührt.

(9) Änderungen an der Benefit Plattform durch HelloBonnie: Sofern HelloBonnie während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Benefit Plattform vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte und Pflichten auch für diese.

§ 4 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Kartenbestellung: Als Gegenleistung für die Beschaffung und Einrichtung der Karten verpflichtet sich der Firmenkunde, die im Bestellauftrag aufgeführte Vergütung zu zahlen. Sämtliche darin genannten Preise beruhen auf den Anforderungen zur Implementierung des Kartenprogramms, welche der Firmenkunde HelloBonnie bei der Kartenbestellung zur Verfügung stellt. Soweit diese Angaben verändert werden, behält sich HelloBonnie eine angemessene Nachkalkulation vor. Die Zahlung für die Kartenbestellung erfolgt durch gesonderte Rechnungsstellung durch HelloBonnie nach Beauftragung der Kartenproduktion. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung beim Firmenkunden zur Zahlung fällig.

(2) Kartenpreise für Neu-, Ersatz- und Folgekarten: Wenn HelloBonnie vom Firmenkunden aufgefordert wird, dem Firmenkunden oder einem Karteninhaber eine neue Karte auszustellen (gleich aus welchem Grund), berechnet HelloBonnie dem Firmenkunden den vereinbarten Kartenpreis, ggf. zzgl. daraus resultierender Entgelte (z. B. Versandentgelte). Sollte für eine Kartenbestellung keine anwendbare Preisvereinbarung vorliegen, gilt der jeweils aktuelle Bestellauftrag.

(3) Ladeauftrag: Bevor eine Aufladung der Karten durch HelloBonnie veranlasst wird, muss der Firmenkunde den vollständigen Ladebetrag für alle aufzuladenden Karten auf das Firmenkunden-Konto gezahlt haben. Die Aufladung wird unverzüglich veranlasst, nachdem die vollständige Zahlung bei Swan eingegangen ist und vorbehaltlich einer zweifelsfreien Zuordnung der Zahlung zu einem Ladeauftrag. In der Regel erfolgt die Aufladung innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang (Banklaufzeiten kommen hinzu).

(4) Alle im Bestellauftrag genannten Entgelte verstehen sich gegebenenfalls zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

(5) Zahlungsmodalitäten: Sämtliche Zahlungen des Firmenkunden (Guthaben der Karteninhaber und Entgelte) sind auf die dafür im Rahmen des Bestellprozesses benannten Kontoverbindungen zu zahlen. Der Firmenkunde kann zwischen einer Bezahlung per Überweisung und Zahlung per SEPA-Firmenlastschrift wählen. Im Fall einer Bezahlung per Überweisung muss der Firmenkunde seine Firmenkundennummer sowie die jeweilige Bestell- bzw. Rechnungsnummer angeben, damit HelloBonnie seine Überweisung zweifelsfrei einer konkreten Kartenbestellung bzw. einem konkreten Ladeauftrag zuordnen kann. Der Firmenkunde hat keinen Zinsanspruch auf die gezahlten Beträge.

(6) Rechnung per E-Mail: HelloBonnie ist berechtigt, sämtliche Rechnungen ausschließlich in Textform (§ 126b BGB) an die ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse des Firmenkunden zu versenden.

(7) Aufrechnung: Der Firmenkunde ist nicht berechtigt, Forderungen von HelloBonnie aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Firmenkunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

(8) Abweichende Regelungen: Der Firmenkunde kann in Einzelfällen abweichende Abreden zur Zahlungsabwicklung mit HelloBonnie treffen; diese erfordern eine Vereinbarung in Textform (z. B. per E-Mail).

§ 5 Verpflichtungen des Firmenkunden

(1) Kontakt von HelloBonnie mit den Karteninhabern: HelloBonnie ist befugt, zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen AGB, zum Betrieb des Kartenprogramms und zur Einhaltung der Anwendbaren Bestimmungen und Vorschriften, jederzeit direkten Kontakt zu den Karteninhabern aufzunehmen. Der Firmenkunde, hat die hierfür notwendigen Einverständnisse bei den Karteninhabern einzuholen.

(2) Zugang zum Benefit Wallet: HelloBonnie stellt für jeden Karteninhaber Informationen zur Anmeldung im Benefit Wallet von HelloBonnie zur Verfügung. Der Firmenkunde ist verpflichtet, sämtliche zu diesen Zwecken an die Karteninhaber adressierten Schreiben ungeöffnet an die Karteninhaber weiterzureichen.

(3) Der Firmenkunde ist verpflichtet, die Karteninhaber, bevor sie die Karte erstmalig nutzen, auf die Einhaltung der Karteninhaber-Bedingungen (siehe Abschnitt III) und insbesondere auf die Einhaltung etwaiger Beschränkungen der HelloBonnie Smartcard zu verpflichten und dafür Sorge zu tragen, dass die Anwendbaren Bestimmungen eingehalten werden.

(4) Prüfung der steuer-, abgabe- und arbeitsrechtlichen Vorgaben zum Kartenguthaben: Der Firmenkunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Nutzung des Kartenprogramms im Einklang mit allen für ihn und die Karteninhaber jeweils einschlägigen steuer-, abgabe- und arbeitsrechtrechtlichen Vorgaben erfolgt. Der Firmenkunde prüft vor dem Einsatz der Karten und der Weitergabe der Karten an die Karteninhaber, wie das Kartenguthaben steuer-, abgabe- und arbeitsrechtrechtlich zu behandeln ist und informiert alle Karteninhaber entsprechend. Der Firmenkunde ist allein dafür verantwortlich, dass die für den gewählten Einsatzzweck zu leistenden Steuern und Abgaben vollständig, rechtzeitig und korrekt an das zuständige Finanzamt abgeführt werden.

(5) Customer Due Diligence: Der Firmenkunde befolgt die von HelloBonnie festgelegten CDD-Anforderungen. Dazu gehört die Durchführung der CDD-Identifikationsprüfung beim Firmenkunden und je nach Erfordernis auch bei den Karteninhabern vor erstmaliger Kartennutzung, die Speicherung der Aufzeichnungen dieser CDD-Prüfungen, auf Anfrage die Übermittlung dieser Aufzeichnungen an HelloBonnie, ggf. Schulung der Mitarbeiter im Hinblick auf die Einhaltung der Verfahren bezüglich der CDD-Anforderungen sowie die Meldung verdächtiger Aktivitäten im Einklang mit diesen Verfahren.

(6) Kooperationspflicht: Der Firmenkunde wird auf die Interessen von HelloBonnie Rücksicht nehmen. Er verpflichtet sich, HelloBonnie alle zur Durchführung des Kartenprogramms erforderlichen Information unverzüglich mitzuteilen und HelloBonnie nach Maßgabe dieses Abschnitts I bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere wird der Firmenkunde auf Anfrage durch HelloBonnie unverzüglich korrekte und umfassende Informationen zur CDD oder sonstigen Pflichtverletzungen mitteilen und sämtliche Mitteilungen erforderlichenfalls im zumutbaren Umfang belegen.

(7) Optionales individuelles Kartenlayout: Falls ein individuelles Kartenlayout durch den Firmenkunden beauftragt wurde, muss der Firmenkunde HelloBonnie für die Gestaltung des Kartenlayouts die Dateien, Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die sich nach den Designvorgaben von HelloBonnie ergeben. Das gewünschte Kartenlayout wird erst nach Überprüfung und Freigabe durch den Firmenkunden in Auftrag und Produktion gegeben.

(8) Transaktionshistorie: HelloBonnie wird den Karteninhabern die Transaktionshistorie über eine mobile App, Website oder ähnliche Medien zur Verfügung stellen. Der Firmenkunde stellt sicher, dass die Karteninhaber wissen, wie sie ihre Transaktionshistorie prüfen können, damit auffällige Transaktionen (wie z. B. Kartenmissbrauch) unverzüglich festgestellt werden und der Firmenkunde HelloBonnie unverzüglich darüber informieren kann.

(9) Vernichtung von Karten: Der Firmenkunde vernichtet Karten nur, wenn er von HelloBonnie eine diesbezügliche ausdrückliche Anweisung erhält. Wenn der Firmenkunde oder ein Karteninhaber eine Karte vernichtet, ohne dass der Firmenkunde von HelloBonnie dazu aufgefordert wurde, trägt der Firmenkunde die Kosten für eine Ersatzkarte.

§ 6 Urheber-, Marken-, und sonstige Immaterialgüterrechte

(1) Der Firmenkunde ist nicht berechtigt, ganz oder teilweise gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent‐, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Logos, Grafiken, Websiteinhalte, Software, Texte, Datenbanken oder sonstige Inhalte, deren Rechteinhaber HelloBonnie ist, zu verwenden, soweit dies dem Firmenkunden nicht im Rahmen dieses Abschnitts I ausdrücklich gestattet ist oder zur vertragsgemäßen Nutzung der Karten erforderlich ist. Die Rechte Dritter bleiben unberührt.

(2) Stellt der Firmenkunde zur Individualisierung der Karte oder sonstiger Waren z. B. Zeichnungen, Muster oder andere Vorlagen zur Verfügung, so trifft den Firmenkunden die alleinige Prüfungspflicht, ob hierdurch Urheber‐, Marken-, oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Führt die Verwendung der Vorlagen des Firmenkunden zu einer Verletzung von Schutzrechten Dritter, so verpflichtet der Firmenkunde sich, HelloBonnie von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen sowie etwaige Anwaltskosten und sonstige Kosten für die Verteidigung gegen die außergerichtliche und gerichtliche Inanspruchnahme von HelloBonnie durch Dritte zu erstatten.

§ 7 Laufzeit, Leistungsbeginn und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Bestellauftrags und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit kann im Bestellauftrag festgehalten werden und gilt entsprechend im Vertragsverhältnis.

(2) HelloBonnie beginnt mit der Erbringung der in diesen AGB beschriebenen Leistungen zu dem im Bestellauftrag genannten Leistungsbeginn.

(3) HelloBonnie und der Firmenkunde sind jeweils berechtigt, die Vertragsbeziehung ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen. Sollte der Bestellauftrag eine Mindestvertragslaufzeit vorsehen, ist die Kündigung frühestens zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit möglich.

(4) Das Recht zur fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. HelloBonnie ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn insbesondere:

(a) eine wesentliche Vertragsverletzung seitens des Firmenkunden vorliegt, bspw. die Smartcard zweckwidrig verwendet wird; eine zweckwidrige Verwendung liegt vor, wenn sie für andere als in diesen AGB vorgesehene Zwecke verwendet wird;

(b) eine Befugnis, Genehmigung oder Lizenz zurückgezogen wird oder ein Gesetz oder eine Verordnung in Kraft tritt, wodurch dieser Vertrag nicht mehr auf die vorgesehene Weise ausgeführt werden kann; oder

(c) der Firmenkunde oder seine Vertreter Gegenstand einer behördlichen Ermittlung oder eines Verfahrens werden (einschließlich strafrechtlicher Ermittlungen oder gerichtlicher Verfahren) und sich dies negativ auf die Reputation, den Firmenwert oder die wirtschaftlichen Interessen von HelloBonnie auswirken könnte;

(d) der Firmenkunde seine Pflichten zur Vermeidung betrügerischer oder korrupter Praktiken gemäß § 9 Abs. (2) verletzt.

Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist grundsätzlich nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung zur Abhilfe von nicht unter 14 Werktagen möglich. Abweichende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt, insbesondere sind die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt). Eine Kündigung dieses Vertrags erfolgt stets auch mit Wirkung für die Vereinbarung mit dem Emittenten (Abschnitt II).

(6) Nach Kündigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund:

(a) ist der Firmenkunde nicht mehr berechtigt, neue Karten zu bestellen oder bestehende Karten aufzuladen. Kartenbestände, die vom Firmenkunden nach der Kündigung gehalten oder erhalten werden, sind unverzüglich an HelloBonnie zurückzugeben oder nach den Weisungen von HelloBonnie zu entsorgen. Bis zur Rückgabe an HelloBonnie unterliegen die Karten, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bestellt wurden, den Bestimmungen dieser AGB;

(b) beginnt HelloBonnie mit der Einstellung des Kartenprogramms („Abwicklung“) und betreibt das Kartenprogramm lediglich weiterhin für alle Karten, die zum Zeitpunkt der Kündigung im Umlauf und aktiv sind, bis entweder die Guthaben auf diesen Karten vollständig ausgeschöpft wurden oder erloschen sind;

(c) ist der Firmenkunde verantwortlich dafür, dass die Karteninhaber während der Abwicklung weiterhin an die Nutzungsbedingungen für Karteninhaber gebunden sind;

(d) bleibt der Firmenkunde haftbar für die Zahlung aller Entgelte für Kartenprogramme an HelloBonnie, bis die letzte Karte abgewickelt wurde;

(e) bleiben die Bestimmungen dieses Vertrages in Bezug auf den Betrieb des Kartenprogramms und die Beziehung mit Karteninhabern auch nach Kündigung und ungeachtet einer Kündigung bestehen.

(7) Eine Kündigung dieses Vertrages hat keine Auswirkung auf eine vorhergehende Verletzung oder Haftung.

§ 8 Haftung und Haftungsausschluss

(1) Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind jedenfalls die Hauptleistungspflichten sowie sonstige Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Abs. (1) und (2) bleiben unberührt.

(4) Außer in den Fällen von Absätzen (1) und (2) haftet HelloBonnie dem Firmenkunden gegenüber nicht für Schäden, die aus Folgendem entstehen:

(a) Ungewöhnliche oder unvorhergesehene Umstände außerhalb der Kontrolle von HelloBonnie, deren Konsequenzen HelloBonnie trotz aller Bemühungen nicht hätte vermeiden können (z. B. bei einem Ereignis höherer Gewalt).

(b) Alle HelloBonnie in Verbindung mit der Lieferung, der Rückgabe und einer etwaigen Neulieferung der Karten entstandenen Kosten, die auf einen Verstoß gegen die Untersuchungs- und Rügepflicht des Firmenkunden aus § 5 Abs. (4) zurückzuführen sind.

(c) Wenn ein Händler oder eine sonstige Gegenpartei beim Einsatz der Karte diese Karte ablehnt oder nicht akzeptieren kann.

(d) Die Einhaltung anwendbarer rechtlicher oder aufsichtsbehördlicher Anforderungen, insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben; HelloBonnie übernimmt insofern keine Haftung bezüglich einer Steuererstattung, Steuerzahlung, eines Steuernachlasses oder anderer aus oder in Verbindung mit der Nutzung des Kartenprogramms durch den Firmenkunden entstehender Steuerzahlungen.

(e) Angelegenheiten, die an anderer Stelle dieses Vertrages ausdrücklich ausgeschlossen oder beschränkt sind.

(5) Vorbehaltlich der Absätze (1) und (2) ist die Gesamthaftung von HelloBonnie dem Firmenkunden gegenüber, die aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag entsteht und zwar gleich, ob es sich um eine vertragliche Haftung, eine Delikthaftung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder eine anderweitige Haftung handelt, auf 25.000 EUR beschränkt.

(6) Soweit gesetzlich nichts anderes gilt oder vertraglich vereinbart wurde, haftet HelloBonnie im Falle eines Kartenverlustes gegenüber dem Karteninhaber und/ oder dem Firmenkunden nicht für einen etwaigen Verlust des Kartenguthabens.

(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(8) Sofern der Firmenkunde die HelloBonnie Smartcard für die Zuwendung von Sachbezug nutzen möchte, obliegt allein dem Firmenkunden die Prüfung, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen. HelloBonnie erbringt keine Steuerberatung. HelloBonnie übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Nichtanerkennung der HelloBonnie Smartcard als Sachbezug im Sinne des § 8 Abs. 2 EStG. Die Hinzuziehung eines Steuerberaters sowie die Einholung einer Anrufungsauskunft werden empfohlen.

§ 9 Integrität und Korruptionsbekämpfung

(1) HelloBonnie hat sich der Prävention und Bekämpfung von Betrug und Korruption entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen verschrieben und erwartet, dass alle Geschäftspartner die dafür geltenden Gesetze strikt einhalten.

(2) Vor diesem Hintergrund sind dem Firmenkunden jegliche, betrügerische oder korrupte Praktiken im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung zu HelloBonnie untersagt. Der Firmenkunde ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Führungskräfte, Mitarbeiter, Subunternehmer oder andere Dritte unter seiner Kontrolle die vorstehende Verpflichtung einhalten. Der Firmenkunde ist zudem verpflichtet, HelloBonnie unverzüglich über alle Interessenkonflikte oder Ereignisse zu informieren, von denen er Kenntnis erlangt und die dazu führen könnten, dass er im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu HelloBonnie einen ungerechtfertigten finanziellen oder sonstigen Vorteil erhält oder ganz allgemein gegen insoweit geltende Gesetze verstößt.

(3) Jede Verletzung der in Absatz (2) festgelegten Pflichten stellt einen wichtigen Grund dar, der HelloBonnie berechtigt, diesen Vertrag gemäß § 9 Abs. (3) außerordentlich zu kündigen. Unbeschadet davon behält sich HelloBonnie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

Abschnitt II

Bedingungen der Partnerschaft mit HelloBonnie

§ 1 Präambel

(1) Die Bedingungen für die Partnerschaft zwischen Swan und HelloBonnie (Swan-Bedingungen) regeln die Mitwirkung von HelloBonnie an der Führung des Firmenkunden-Kontos und der wichtigsten Zahlungsdienste, die dem Firmenkunden angeboten werden und die vom Firmenkunden bei Swan eröffnet wurden.

(2) Die Swan-Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Swan SAS und legen die Bedingungen fest, unter denen der Partner den Firmenkunden und/ oder Swan bei der Vorbereitung und Durchführung von Transaktionen auf seinem Firmenkunden-Konto unterstützt.

§ 2 Leistungen

Dem Firmenkunden ist bekannt, dass Swan und HelloBonnie eine Partnerschaftsvereinbarung geschlossen haben. In diesem Zusammenhang akzeptiert der Firmenkunde und erklärt sich damit einverstanden, dass HelloBonnie möglicherweise die folgenden Vorgänge als technischer Dienstleister durchführen muss:

·       Abfrage des Firmenkunden-Kontos.

·       Übermittlung von Informationen an Swan für die Eröffnung des Firmenkunden-Kontos.

·       Vorbereitung von Kartenbestellungen.

·       Vorbereitung von Überweisungs- und Abbuchungsaufträgen.

·       Vorbereitung interner Abbuchungen, bei denen der Gläubiger der Firmenkunde ist und bei denen die Schuldner andere Firmenkunden von Swan sind.

·       Vorbereitung der Aufladung des Firmenkunden-Kontos durch den Firmenkunden.

·       Vorbereitung der Rückerstattung des Guthabens des Firmenkunden-Kontos

·       Technische Übermittlung von Anträgen auf Widerspruch gegen Zahlungsvorgänge.

§ 3 Eröffnung des Firmenkunden-Kontos und Karteninhaber-Kontos

(1) Vor Beginn der Nutzung der HelloBonnie-Services eröffnet der Firmenkunde bei Swan ein Firmenkunden-Konto. Vor dem jeweils ersten Einsatz der Smartcard ist für jeden Karteninhaber ein eigenes Karteninhaber-Konto als Unterkonto zum Firmenkunden-Konto mit eigener IBAN angelegt.

(a) Wenn HelloBonnie ein IOBSP- oder Handelsvertretermandat hat, kann der Firmenkunde Swan die für die Eröffnung des Firmenkunden-Kontos erforderlichen Dokumente über die HelloBonnie-Schnittstelle übermitteln. Der Firmenkunde garantiert die absolute Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Dokumente.

(b) Wenn HelloBonnie keinen IOBSP-Status hat, muss der Firmenkunde die für die Eröffnung des Firmenkunden-Kontos erforderlichen Dokumente über die Swan-Schnittstelle übermitteln.

(2) Die Eröffnung des Firmenkunden-Kontos ist aufschiebend bedingt auf das Akzeptieren der (i) Swan-Kontonutzungsbedingungen, (ii) Swan-Bedingungen und (iii) Firmenkunden-Bedingungen durch den Firmenkunden.

§ 4 Nutzung des Firmenkunden-Kontos und der von HelloBonnie angebotenen Dienstleistungen

(a)    Bestellung der Karte: Der Firmenkunde kann HelloBonnie bitten, eine Kartenbestellung vorzubereiten. Diese Anfrage wird an Swan übermittelt und dem Firmenkunden über die Swan-Schnittstelle bestätigt. Wird eine physische Karte bestellt, so informiert Swan HelloBonnie über den Versand der physischen Karte und sendet diese direkt an den Firmenkunden bzw. den Karteninhaber.

(b)    Kartenzahlungen: Nimmt ein Karteninhaber mit Hilfe einer Karte eine Zahlung vor, wird die Transaktion zunächst von Swan geprüft und bei erfolgreicher Prüfung autorisiert. Bevor die Transaktion autorisiert wird, kann HelloBonnie Swan vorschlagen, die Autorisierung abzulehnen. Maßgeblich hierfür sind die Firmenkunden-Bedingungen.

(c)    Tätigung von SEPA-Überweisungen: Überweisungsaufträge der Firmenkunden können über die HelloBonnie-Schnittstelle erteilt werden. HelloBonnie unterstützt die Überweisung technisch und leitet sie als Boten an Swan weiter. Die Überprüfung und anschließende Bestätigung der Überweisung erfolgt in keinem Fall durch HelloBonnie, sondern durch Swan über die Swan-Schnittstelle. Bevor ein Überweisungsauftrag von Swan autorisiert wird, kann HelloBonnie Swan vorschlagen, die Autorisierung des Überweisungsauftrags abzulehnen, bevor die Transaktion ausgeführt wird. Maßgeblich hierfür sind die HelloBonnie-Bedingungen. Sobald der Überweisungsauftrag ausgeführt wurde, informiert Swan HelloBonnie.

(d)    SEPA-Lastschriften: Bevor eine Lastschrift von Swan autorisiert wird, kann HelloBonnie Swan vorschlagen, die Autorisierung des Überweisungsauftrags abzulehnen, bevor die Transaktion ausgeführt wird. Maßgeblich hierfür sind die HelloBonnie-Bedingungen. Über den Eingang der Lastschrift informiert Swan HelloBonnie. HelloBonnie informiert den Firmenkunden entsprechend.

(e)    Aufladung des Karteninhaber-Kontos: Will der Firmenkunde das Konto eines Karteninhabers aufladen, so kann HelloBonnie den Kartenzahlungsauftrag bei Swan technisch vorbereiten, indem HelloBonnie Swan die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, unter anderem den aufzuladenden Betrag, zusammenstellt und übermittelt.

(f)     Aufstockung des Karteninhaber-Kontos: Dem Karteninhaber steht es frei, den vom Firmenkunden auf dem Karteninhaber-Konto zur Verfügung gestellten Betrag mit eigenen Mitteln aufzustocken.

(g)    Rückerstattung des Guthabens des Karteninhaber-Kontos: Wünscht der Firmenkunde eine Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des verfügbaren Guthabens auf dem Karteninhaber-Konto, so kann der Firmenkunde einen Antrag an HelloBonnie richten, der die Vorbereitungen trifft und diesen Antrag als Bote technisch unterstützend an Swan weiterleitet. Sollte der Karteninhaber seine Smartcard mit eigenen Mitteln aufgeladen haben und eine Rückerstattung des entsprechenden Guthabens auf seinem Karteninhaber-Konto (ausgenommen das vom Firmenkunden bereitgestellte Guhaben) wünschen, so wird dieses Guthaben auf das Referenzkonto überwiesen, von welchem der Karteninhaber sein Karteninhaber-Konto zuletzt mit Guthaben aufgeladen hat.

(h)    Internes Lastschriftmandat: Mit Akzeptieren der Swan-Bedingungen erklärt sich der Firmenkunde damit einverstanden und wird im Wege einer gesonderten Zahlungsanweisung als so genannte Standing Order gesondert anweisen, dass HelloBonnie Swan die zum Lastschrifteinzug erforderlichen Informationen technisch bereitstellt. Der Firmenkunde ermächtigt Swan durch die Standing Order bereits im Vorfeld, sein Firmenkunden-Konto gemäß den Anweisungen von HelloBonnie zu belasten. Der Betrag der in diesem Rahmen ausgeführten Zahlungstransaktionen wird dem Firmenkunden durch Swan oder durch HelloBonnie in Form eines Zahlungsplans mitgeteilt. Die Bedingungen für die Abwicklung interner Lastschriftverfahren, einschließlich der Möglichkeit für den Firmenkunden, eine Rückerstattung zu erhalten, sind in den Swan-Kontonutzungsbedingungen angegeben.

§ 5 Streitigkeiten

(1) Um einer Zahlungstransaktion zu widersprechen, kann sich der Firmenkunde an HelloBonnie wenden.

(2) HelloBonnie wird diese Streitigkeit dann an Swan zur Bearbeitung gemäß der Swan-Kontonutzungsbedingungen weiterleiten.

(3) Swan informiert den Partner dann über seine Entscheidung bezüglich des Widerspruchs seitens des Firmenkunden und erstattet gegebenenfalls den strittigen Betrag.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Die Swan-Bedingungen werden auf unbestimmte Zeit einbezogen. Sie können jederzeit vom Firmenkunden oder von Swan gekündigt werden, ohne dass es einer Begründung bedarf. In diesem Fall ist das Firmenkunden-Konto gemäß den Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Firmenkunden-Kontos direkt unter der folgenden Adresse erreichbar.

Abschnitt III

HelloBonnie Smartcard Nutzungsbedingungen für Karteninhaber

Die Karteninhaber-Bedingungen gelten für das Rechtsverhältnis zwischen Firmenkunden und Karteninhaber. Mit Nutzung der Karte akzeptiert der Karteninhaber die Karteninhaber-Bedingungen gegenüber dem Firmenkunden.

§ 1 Umgang mit der Karte und erlaubte Nutzung

(1) Eigentum an den Karten: Die Karte bleibt im Eigentum von Swan. Sie ist nicht übertragbar. Die Karteninhaber erwerben – abgesehen von dem in diesen Karteninhaber-Bedingungen ausdrücklich festgehaltenen Umfang – keine weiteren Rechte an einer Karte.

(2) Verfügungsbefugnis über Guthaben: Der Firmenkunde entscheidet über die Bestellung und Zurverfügungstellung der Karten. Die Aufladungen der Sachbezugsguthaben der Karte erfolgen durch den Firmenkunden. Dem Karteninhaber ist freigestellt, durch Überweisung an seine individuelle IBAN von einem anderen Konto außerhalb von Swan bei Bedarf zusätzliches Guthaben auf die Karte zu laden (Aufstockung). Der Firmenkunde gewährt dem Karteninhaber die ausschließliche und nicht beschränkbare Befugnis, über das Kartenguthaben während der Gültigkeit der Karte und nach Maßgabe dieser Karteninhaber-Bedingungen zu verfügen. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf einen Rücktausch von Sachbezugsguthaben in Geld. Der Karteninhaber kann ausschließlich Guthaben rücktauschen, die er eigenständig zusätzlich auf die Karte geladen hat. Bei Karten, die nicht erneuert werden, besteht nach Ablauf der Gültigkeit kein Anspruch auf Nutzung der Karten oder Auszahlung des Guthabens gegenüber Swan oder HelloBonnie.

(3) Grundfunktion: Bei der Karte handelt es sich um eine guthabenbasierte Mastercard®, die vom Firmenkunden oder Karteninhaber aufgeladen und ausschließlich vom befugten Karteninhaber nach Maßgabe der Karteninhaber-Bedingungen verwendet werden darf. Der Karteninhaber kann das Guthaben auf der Karte für die Bezahlung von Waren und/ oder Dienstleistungen einsetzen.

(4) Die Nutzung der Smartcard unterliegt den in Abschnitt I § 1 Abs. (3) genannten Beschränkungen. Der Karteninhaber kann in der Anwendung des Benefit Wallets einstellen und einsehen, unter welcher Beschränkungslogik die überlassene Smartcard eingesetzt werden kann. Die Smartcard wird technisch so eingestellt, dass sie nur entsprechend der gewählten Beschränkungslogik (wie in Abschnitt I § 1 Abs. (3) beschrieben) funktioniert. Der Firmenkunde überlässt es dem Karteninhaber, diese Beschränkungslogik selbst zu wählen.

(5) Einschränkungen der Funktionen: Ausgenommen ist jeder Bargeldbezug sowie Überweisungen durch den Karteninhaber. Swan behält sich zudem vor, die Einsetzbarkeit der Karte weiter einzuschränken.

(6) Guthaben:

(a) Es darf lediglich der Guthabenbetrag verwendet, der auf die Karte geladen wurde. Ein Sollsaldo auf der Karte ist nicht zulässig.

(b) Es obliegt Swan, den Guthabenhöchstbetrag pro Karte, den maximalen Ladebetrag pro Ladung, die maximale Ladehäufigkeit und maximale Transaktionszahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach freiem Ermessen zu bestimmen und jederzeit zu ändern. Der Firmenkunde informiert den Karteninhaber rechtzeitig über die jeweils aktuell geltenden Ladebeträge, die Ladehäufigkeit und maximale Transaktionszahl.

(7) Gültigkeit: Die Karte ist bis zum Ende des auf der Karte aufgedruckten Monats gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann jegliches Guthaben, das sich noch auf der Karte befindet, nicht mehr dafür verwendet werden, Waren und/ oder Dienstleistungen zu erwerben. Mit Ablauf der Gültigkeit darf der Karteninhaber die Karte nicht weiter nutzen und muss diese unverzüglich und unaufgefordert an den Firmenkunden zurückgeben. Der Firmenkunde kann nach seinem alleinigen Ermessen entscheiden, die Karte zu erneuern und das verbliebene Guthaben auf die neue Karte zu übertragen, welche den gleichen Beschränkungen wie die vorhergehende unterliegt.

(8) Datenschutz: Die Datenerhebung und -verwendung in Bezug auf die Nutzung der Smartcard erfolgt im Einklang mit den HelloBonnie-Datenschutzhinweisen, abrufbar unter www.hellobonnie.de/datenschutzhinweise , soweit HelloBonnie für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist.

(9) Bei einem berechtigten Interesse des Firmenkunden ist der Firmenkunde berechtigt, die Höhe des Kartenguthabens bei Swan in Erfahrung zu bringen.

§ 2 Nutzung des Benefit Wallets

Die Nutzung des Benefit Wallets durch den Karteninhaber richtet sich nach Abschnitt I § 3 der Firmenkunden-Bedingungen.

§ 3 Sicherheitsbestimmungen und Meldepflichten

(1) Autorisierung und Authentifizierung: Die Methode zur Autorisierung von Transaktionen und zur Authentifizierung des Karteninhabers ist abhängig von der eingesetzten Kartenfunktion (z. B. kontaktgebundene, kontaktlose oder Onlinezahlung). Sobald eine Transaktion autorisiert wurde, kann diese nur in Ausnahmefällen und nur durch den Firmenkunden zurückgezogen oder storniert werden.

(a) Jede kontaktgebundene Transaktion wird grundsätzlich durch den jeweiligen Karteninhaber mittels der Eingabe einer PIN autorisiert und authentifiziert. Swan stellt über HelloBonnie als Boten jedem Karteninhaber dafür eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung.

(b) Swan ist berechtigt, andere Methoden zur Autorisierung und zur Authentifizierung zuzulassen; dies gilt insbesondere für kontaktlose Zahlfunktionen und Onlinezahlungen. Sofern eine kontaktlose Zahlfunktion von Swan freigeschaltet wurde, kann der Karteninhaber Transaktionen bis zu einem von Swan definierten Höchstbetrag (pro Transaktion bzw. pro Tag) ohne zusätzliche Authentifizierung vornehmen, indem der Karteninhaber die Karte in unmittelbare Nähe das Empfangsgerät der Akzeptanzstelle halten. Zur Authentifizierung bei Onlinezahlungen kann der Systemanbieter zusätzliche Authentifizierungsmerkmale einfordern (z. B. SMS an eine für Sie hinterlegte Mobilfunknummer).

(c) Swan ist berechtigt, die Verfahren zur Autorisierung einer Zahlung und Authentifizierung jederzeit im Laufe der Zeit an die gesetzlichen Erfordernisse, den Stand der Technik und sonstige Anwendbaren Bestimmungen anzupassen. HelloBonnie wird den Karteninhaber auf geeignetem Weg über die jeweils anwendbaren Verfahren zur Autorisierung und Authentifizierung informieren.

(3) Aufbewahrung der Karte: Der Karteninhaber ist dazu verpflichtet, die Karte sicher und mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass diese abhanden kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Die Karte darf insbesondere auch nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug oder am Arbeitsplatz aufbewahrt werden. Zudem ist die PIN vom Karteninhaber geheim zu halten; insbesondere darf die PIN nicht auf der Karte vermerkt werden. Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Authentifizierungsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Schließlich sind die Zugangsdaten und Passwörter für das Benefit Wallet geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergeben werden.

(4) Meldepflicht (Sperranzeige):

(a) Verlust oder Diebstahl: Der Karteninhaber ist dazu verpflichtet, sowohl dem Firmenkunden als auch HelloBonnie (per E-Mail an info@hellobonnie.de) den Verlust oder Diebstahl der Karte oder der PIN unverzüglich mitzuteilen.

(b) Nicht autorisierte Nutzung: Der Karteninhaber ist außerdem verpflichtet, dem Firmenkunden und HelloBonnie unverzüglich etwaige Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte, mitzuteilen.

(c) Überwachung von getätigten Transaktionen: Ferner ist der Karteninhaber dazu verpflichtet, die getätigten Transaktionen in angemessenem Umfang zu überwachen und auffällige Transaktionen, die auf eine nicht vom Karteninhaber autorisierte Nutzung der Karte hinweisen, unverzüglich an den Firmenkunden und HelloBonnie zu melden. HelloBonnie wird dem Karteninhaber zu diesem Zweck die Transaktionshistorie über eine mobile App, eine Webseite oder ähnliche Medien zur Verfügung stellen. HelloBonnie stellt sicher, dass der Karteninhaber weiß, wie die Transaktionshistorie geprüft werden kann, damit auffällige Transaktionen, insbesondere missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte, schnell festgestellt werden können.

(d) Überwachung von geplanten Transaktionen: Bei Nutzung besonderer Authentifizierungsverfahren nach Absatz (2) (b), insbesondere bei Onlinezahlungen, muss der Karteninhaber vor der Autorisierung die Übereinstimmung der zur Authentifizierung übermittelten Transaktionsdaten (insbesondere Zahlbetrag, Datum) mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten abgleichen. Bei Feststellung von Abweichungen ist der Karteninhaber verpflichtet, den Verdacht auf missbräuchliche Verwendung gegenüber dem Firmenkunden und HelloBonnie zu melden und die Transaktion falls möglich abzubrechen.

(5) Vernichtung der Karte: Eine Karte darf nur dann vernichtet werden, wenn der Karteninhaber vom Firmenkunden oder HelloBonnie dazu aufgefordert wurde. Wenn der Karteninhaber eine Karte anderweitig als entsprechend diesen Nutzungsbedingungen vernichtet hat oder die Karte aufgrund von Nachlässigkeit vernichtet wurde, muss der Karteninhaber für die Kosten jeglicher Ersatzkarte(n) aufkommen.

§ 4 Unerlaubte Nutzung, Haftung und Schadensersatz

(1) Sperrung von Karten: Swan ist berechtigt, die Karte vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, einzuschränken oder die Ausstellung einer neuen Karte zu verweigern („Maßnahmen“), wenn Swan den Verdacht hat, dass eine Karte auf unbefugte oder betrügerische Weise verwendet wird, eine Karte verloren oder gestohlen wurde. Wenn Swan eine dieser Maßnahmen ergreift, wird HelloBonnie den Firmenkunden, wenn möglich, im Vorfeld darüber in Kenntnis setzen bzw. andernfalls unverzüglich nach der Maßnahme dem Firmenkunden die Gründe für die Maßnahme nennen. Dies gilt nicht, wenn der Informationserteilung rechtliche Gründe oder Sicherheitsinteressen entgegenstehen.

(2) Haftung: Bei einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Karte, insbesondere bei jedem Missbrauch, jeder unerlaubten Handlung, unbefugten Verwendung der Zugangsdaten und/oder Passwörter, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen und Ordnungsvorschriften, haftet der Karteninhaber im gesetzlich zulässigen Umfang uneingeschränkt für jedes schuldhafte Verhalten, also auch für jeden Fall der Fahrlässigkeit. Die Haftung schließt sämtliche Ersatzansprüche, wie Schadensersatz allgemein, Zinsen, angemessene Rechtsanwaltsvergütung für eine ordnungsgemäße Vertretung, Gerichtskosten, Vergleichszahlungen und/oder sonstige Folgeschäden ein.

(3) Haftung für unerlaubten Bargeldbezug: Technische Einstellungen verhindern den Bargeldbezug. Der Versuch, mit der Karte Bargeld zu beziehen, egal ob erfolgreich oder nicht erfolgreich, egal ob mittelbar oder unmittelbar, ist nicht erlaubt. Der Karteninhaber haftet für etwaige daraus entstandene Schäden.

§ 5 Kündigung und Aufhebung

(1) Kündigungsrecht: Der Karteninhaber kann die den Karteninhaber-Bedingungen zugrundeliegenden Vertragsbeziehungen jederzeit gegenüber dem Firmenkunden kündigen. In diesem Fall verliert der Karteninhaber das Recht zur Nutzung der Karte.

(2) Kündigungsrecht des Firmenkunden: Der Firmenkunde hat das Recht, die den Karteninhaber-Bedingungen zugrundeliegenden Vertragsbeziehungen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Gültigkeit der Karte zu kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Seiten unberührt.

(4) Rückgabe der Karte(n): Mit Wirksamwerden einer Kündigung darf der Karteninhaber die ihm überlassene Karte nicht weiter nutzen und muss diese unverzüglich und unaufgefordert an den Firmenkunden zurückzugeben.

(5) Wirkung der Beendigung sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Firmenkunden: Wenn die sonstigen vertraglichen Beziehungen zwischen dem Karteninhaber und dem Firmenkunden beendet werden (insbesondere Beendigung des Arbeitsvertrags oder Partnervertrags), kann der Firmenkunde den Karteninhaber auffordern, die Karte zurückzugeben, oder den Karteninhaber nach seinem alleinigen Ermessen die Möglichkeit geben, die Karte weiterhin zu verwenden, um das verbliebene Guthaben auf der Karte bis zum Ablauf der Gültigkeit aufzubrauchen oder festlegen, dass das Guthaben auf der Karte nicht mehr gültig ist. Sofern der Karteninhaber die Möglichkeit hat, verbleibendes Guthaben weiterhin zu verwenden, verpflichtet der Karteninhaber sich in jedem Fall, das verbleibende Guthaben auf der Karte bis zum Ablauf der Gültigkeit vollständig aufzubrauchen.

Abschnitt IV

Allgemeine Vorschriften und Schlussbestimmun-gen

§ 1 Datenschutz

Die Datenerhebung und -verwendung in Bezug auf die Nutzung der Smartcard erfolgt im Einklang mit den HelloBonnie-Datenschutzhinweisen, abrufbar unter www.hellobonnie.de/datenschutzhinweise, soweit HelloBonnie für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist.

§ 2 Verpflichtung zur Vertraulichkeit

(1) Vertrauliche Informationen sind unabhängig von ihrer Form, neben den ausdrücklich als „vertraulich“ bezeichneten Informationen, alle fnanziellen, technischen, technologischen, wirtschaftlichen, strategischen, rechtlichen, steuerlichen, die Geschäftstätigkeit und die Geschäftsabläufe betreffenden Informationen einer Partei, die der jeweils anderen Partei im Rahmen der Durchführung des Kartenprogramms nach Maßgabe dieses Abschnitts I offenbart werden und an denen ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

(2) Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch eine der Parteien bereits öffentlich bekannt war oder danach ohne einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder Vertraulichkeitsverpflichtungen berechtigter Personen öffentlich bekannt wurde.

(3) Im Zweifel sind Informationen, die gegenüber einer der Parteien offenbart werden – bis zur einvernehmlichen Klärung beider Parteien – als vertraulich zu behandeln.

(4) Jede Partei bleibt „Inhaber“ i.S.d. § 2 Nr. 2 GeschGehG der vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieses Abschnitts I gegenüber der jeweils anderen Partei offenbart werden, und behält – vorbehaltlich anderweitiger Abreden – alle Rechte zur Nutzung und Verwertung dieser Informationen.

(5) Jede Partei wird die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim halten und nur im Zusammenhang mit den in diesem Abschnitt I spezifizierten Zwecken verwenden. Keine der Parteien ist berechtigt vertrauliche Informationen, einschließlich Informationen bezüglich der Karteninhaber zu anderen Zwecken zu verwenden, die nicht mit der Erfüllung dieses Vertrages und der Einhaltung der Anwendbaren Bestimmungen einhergehen.

(6) Jede Partei wird die vertraulichen Informationen Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weder weiterleiten noch auf sonstige Weise zugänglich machen sowie angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen vor dem Zugriff durch Dritte treffen. Dazu gehören insbesondere geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Um stets ein angemessenes Sicherheitsniveau der Verarbeitung gewährleisten zu können, werden die Parteien die implementierten Maßnahmen regelmäßig nach dem Stand der Technik evaluieren und ggf. Anpassungen vornehmen.

(7) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen sind die Parteien berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, wenn sie dazu gemäß einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder gemäß den Anwendbaren Bestimmungen verpflichtet sind.

(8) Jede Partei hat es zu unterlassen, die ihr gegenüber im Rahmen dieser Vereinbarung offenbarten vertraulichen Informationen außerhalb des Zwecks dieser Vereinbarung in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (auch im Wege des sog. „Reverse Engineering“) oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen und insbesondere auf die vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte – insbesondere Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster – anzumelden.

§ 3 Mitteilungen

(1) Alle Mitteilungen an den Firmenkunden oder Karteninhaber erfolgen in deutscher oder bei Bedarf englischer Sprache und sind in Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt) zu fassen.

(2) Wenn der Firmenkunde oder Karteninhaber Anfragen hinsichtlich des Kartenprogramms hat, kann er telefonisch oder per E-Mail (info@hellobonnie.de) den Kontakt zu HelloBonnie aufnehmen. HelloBonnie wird die Anfrage schnellstmöglich bearbeiten. HelloBonnie wird mit dem Firmenkunden auf verschiedenen Wegen kommunizieren, einschließlich per E-Mail, Post, Telefon und WhatsApp; und zwar mittels der Kontaktangaben, die der Firmenkunde im Bestellauftrag angibt.

§ 4 Änderungen

(1) Regelfall: HelloBonnie ist berechtigt, Bestimmungen dieser AGB nach Maßgabe dieses Absatzes ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Dies gilt insbesondere, sofern die Änderung zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung aufgrund von nach Vertragsschluss entstandener Regelungslücken erforderlich ist. HelloBonnie wird den Firmenkunden, außer in Fällen des Abs. (2), über geplante Änderungen dieser AGB mindestens zehn (10) Geschäftstage vorab in Textform (§ 126b BGB; z. B. per E-Mail) informieren. Die geplante Änderung wird nach ausdrücklicher Zustimmung des Firmenkunden wirksam.

(2) Ausnahmefall: Sofern es

(i) zu unvorhersehbaren Änderungen der Anwendbaren Bestimmungen, der behördlichen Praxis oder der Rechtsprechung kommt, die eine unverzügliche Anpassung des Kartenprogramms erfordern (insbesondere steuer- und arbeitsrechtliche Änderungen), oder

(ii) sich bei der geplanten Änderung um rein sprachliche oder gestalterische Änderungen handelt,

ist HelloBonnie ausnahmsweise berechtigt, die Bestimmungen dieser AGB auch innerhalb einer kürzeren Zeitspanne als in Abs. (1) angegeben, zu ändern, sofern diese Änderung die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt. HelloBonnie wird den Firmenkunden in diesem Fall vorab unter Angabe einer den Umständen nach angemessenen Frist zum Widerspruch und unter Nennung der Gründe für eine unverzügliche Anpassung des Kartenprogramms über die Änderungen informieren. Wenn der Firmenkunde seinen Widerspruch nicht binnen dieser Frist erklärt, so gilt dies als Annahme der Änderung durch den Firmenkunden. Wenn der Firmenkunde einer Änderung widerspricht, so gilt dies als Kündigung dieses Vertrages durch den Firmenkunden.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Unwirksamkeit einzelner Klauseln: Sollten Teile der AGB unzulässig sein oder von einem Gericht oder einer Aufsichtsbehörde für unwirksam befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem von den jeweiligen Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(2) Nebenbestimmungen und abweichende Vereinbarungen:

(a) Mündliche Nebenabreden außerhalb des jeweiligen Vertrags bestehen nicht.

(b) Von den AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Firmenkunden finden im Verhältnis der Parteien keine Anwendung, es sei denn, diese wurden von HelloBonnie ausdrücklich in Textform bestätigt.

(c) Der jeweilige Vertrag begründet den Gesamtvertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und setzt alle anderen Bestimmungen und Bedingungen sowie frühere oder Nebenvereinbarungen, Verhandlungen, Absichtserklärungen und Erklärungen außer Kraft. Ausgenommen vom vorstehenden Anwendungsvorrang sind etwaige abweichende individualvertragliche Vereinbarungen, welche die Parteien mindestens in Textform geschlossen haben. Diese gehen diesen AGB vor.

(3) Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Die AGB, die jeweils zugrundeliegenden Verträge und etwaige daraus oder in Verbindung mit dessen Vertragsgegenstand entstehende Streitigkeiten und Ansprüche unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen HelloBonnie und dem Firmenkunden aus oder im Zusammenhang mit den AGB oder dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag ist, soweit zulässig, Hamburg.

 

HelloBonnie AGB Stand Dezember 2024

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