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Erholungsbeihilfe

Das kleine Extra, das den Urlaub Deiner Mitarbeitenden noch entspannter macht. Unterstütze Dein Team dabei, neue Energie zu tanken.

Erholungsbeihilfe

Kurzüberblick

Die Erholungsbeihilfe ist eine Benefit Leistung, mit der Dein Unternehmen Mitarbeiter:innen und deren Familien bei Erholungsurlaub oder Kuren unterstützt. Pro Jahr stehen 156 Euro für Angestellte, 104 Euro für Ehepartner:innen und 52 Euro pro Kind zur Verfügung. Die Zuwendung steigert Wohlbefinden und Arbeitsleistung und wird dank Pauschalierung der Lohnsteuer begünstigt. Mit dieser Benefit Erholung schaffst Du echten Mehrwert und stärkst die Bindung im Team.

156 Euro / Angestellten, 104 Euro / dessen Ehepartner:in und 52 Euro / jedes Kind pro Jahr 

Benefits

Vorteile für Dein Unternehmen

Die Erholungsbeihilfe trägt maßgeblich zur Verbesserung der Zufriedenheit als auch Arbeitsleistung der Angestellten bei. Im Gegensatz zum klassischen Urlaubsgeld kann die Erholungsbeihilfe außerdem bis zu einer gewissen Höhe pauschal versteuert werden und damit beitragsfrei bleiben.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Laut § 1 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sind Erholungsbeihilfen unter bestimmten Umständen nicht sozialversicherungspflichtig, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt werden. Zusätzlich ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer von 25% nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Insgesamt sind jährlich 156 Euro für den Angestellten, 104 Euro für dessen Ehepartner:in und 52 Euro für jedes Kind möglich.

Was kann mit der Erholungsbeihilfe finanziert werden?

Der 50 Euro Sachbezug eröffnet grenzenlose Möglichkeiten in allen Benefit Kategorien. Ob regionales Shopping, Mobilität, Food, Fitness, (Mental) Health, Education, Travel oder Entertainment – mit dem 50 Euro Sachbezug gestaltest Du Benefits, die wirklich begeistern und perfekt zu den Bedürfnissen Deiner Mitarbeitenden passen. 

Du möchtest die Erholungsbeihilfe in Deinem Unternehmen nutzen?

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