Erholungsbeihilfe

Das kleine Extra, das den Urlaub Deiner Mitarbeitenden noch entspannter macht. Unterstütze Dein Team dabei, neue Energie zu tanken.

Kurzüberblick

Die Erholungsbeihilfe ist eine von Arbeitgeber:innen gewährte Unterstützung, die speziell für die Finanzierung eines Erholungsurlaubs oder einer Kur für den Arbeitnehmenden und dessen Familie bestimmt ist. Diese Form der Zuwendung ist darauf ausgerichtet, das physische und psychische Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen zu fördern.

156 Euro / Angestellten, 104 Euro / dessen Ehepartner:in und 52 Euro / jedes Kind pro Jahr

Vorteile für Dein Unternehmen

Die Erholungsbeihilfe trägt maßgeblich zur Verbesserung der Zufriedenheit als auch Arbeitsleistung der Angestellten bei. Im Gegensatz zum klassischen Urlaubsgeld kann die Erholungsbeihilfe außerdem bis zu einer gewissen Höhe pauschal versteuert werden und damit beitragsfrei bleiben.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Laut § 1 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sind Erholungsbeihilfen unter bestimmten Umständen nicht sozialversicherungspflichtig, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt werden. Zusätzlich ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer von 25% nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Insgesamt sind jährlich 156 Euro für den Angestellten, 104 Euro für dessen Ehepartner:in und 52 Euro für jedes Kind möglich.

Was kann mit der Erholungsbeihilfe finanziert werden?

Der 50 Euro Sachbezug eröffnet grenzenlose Möglichkeiten in allen Benefit Kategorien. Ob regionales Shopping, Mobilität, Food, Fitness, (Mental) Health, Education, Travel oder Entertainment – mit dem 50 Euro Sachbezug gestaltest Du Benefits, die wirklich begeistern und perfekt zu den Bedürfnissen Deiner Mitarbeitenden passen. 

Du möchtest die Erholungsbeihilfe in Deinem Unternehmen nutzen?

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