Verpflegungszuschuss

Ein Genuss für Dein Team: Der Essenszuschuss als flexible Alternative zur Firmenkantine.

Kurzüberblick

Der Essenszuschuss ist eine von Arbeitgeber:innen gewährte Unterstützung, die speziell dazu dient, die Verpflegungskosten der Mitarbeitenden zu reduzieren. Diese Form der Zuwendung zielt darauf ab, den Alltag der Mitarbeiter:innen zu erleichtern und die Zufriedenheit sowie die Bindung an das Unternehmen zu stärken.

7,50 € pro Arbeitstag / Mitarbeiter:in (2025)

Vorteile für Dein Unternehmen

Der Essenszuschuss trägt wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität Deiner Mitarbeitenden bei und stärkt gleichzeitig die Bindung an Dein Unternehmen. Zusätzlich kann der Essenszuschuss steuerlich begünstigt werden, wodurch Arbeitgeber:innen von geringeren Lohnnebenkosten profitieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Laut den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) R.8.1 Absatz 7 für das Jahr 2025 beträgt der maximale Zuschuss 7,50 € pro Arbeitstag für Mittag- und Abendessen. Der Sachbezugswert liegt bei 4,40 € pro Mahlzeit. Der Zuschuss darf nur an Arbeitstagen und bis zur Höhe des tatsächlichen Preises der Mahlzeit gewährt werden.

Was kann mit dem Essenszuschuss finanziert werden?

Der Essenszuschuss eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, von Restaurantbesuchen über Kantinenessen bis hin zu Lebensmitteleinkäufen für Mahlzeiten, die sofort verzehrt werden können. Mit flexiblen digitalen Lösungen passt sich der Essenszuschuss optimal an die Bedürfnisse Deiner Mitarbeitenden an und sorgt für eine direkte Entlastung im Alltag.

Du möchtest den Verpflegungszuschuss in Deinem Unternehmen nutzen?

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