Glossar

Internetzuschuss

Eine finanzielle Unterstützung von Arbeitgeber:innen für die Internetkosten ihrer Mitarbeiter:innen, oft steuerlich begünstigt pauschal versteuerbar

Der Internetzuschuss ist eine freiwillige finanzielle Leistung von Arbeitgeber:innen, die dazu dient, ihre Mitarbeiter:innen bei den Kosten für deren Internetanschluss zu entlasten. Diese Art der Unterstützung hat insbesondere mit der Zunahme von Homeoffice und hybriden Arbeitsmodellen stark an Bedeutung gewonnen, da eine stabile und schnelle Internetverbindung für viele Beschäftigte zur grundlegenden Voraussetzung für die Erledigung ihrer Arbeit von zu Hause aus geworden ist. Indem Unternehmen einen solchen Zuschuss anbieten, erkennen sie die Nutzung privater Infrastruktur für berufliche Zwecke an und signalisieren, dass sie Wert auf moderne Arbeitsbedingungen legen und ihre Mitarbeiter:innen auch im heimischen Arbeitsumfeld gut ausgestattet wissen möchten.

In Deutschland gibt es für Arbeitgeber:innen attraktive Möglichkeiten, diesen Zuschuss steuerlich vorteilhaft zu gestalten, insbesondere wenn Mitarbeiter:innen ihren privaten Internetanschluss auch beruflich nutzen. Die gängigste Methode ist die Pauschalversteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz (EStG). Arbeitgeber:innen können die Zuschüsse für die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte (PCs, Smartphones etc.) sowie dazugehöriger Software und eben auch für die Internetnutzung pauschal mit 25% versteuern (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Diese Pauschalsteuer trägt der oder die Arbeitgeber:in. Für den oder die Arbeitnehmer:in ist der Zuschuss dadurch in der Regel steuer und sozialversicherungsfrei, was ihn netto deutlich wertvoller macht als eine normale Gehaltserhöhung in gleicher Höhe. Voraussetzung ist meist, dass der oder die Mitarbeiter:in schriftlich bestätigt, dass entsprechende Internetkosten anfallen. Die Höhe des Zuschusses ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Unternehmensregelung, orientiert sich aber oft an den üblichen Kosten für einen privaten Breitbandanschluss (z.B. 20 bis 50 Euro monatlich).

Alternativ könnte ein Zuschuss auch als regulärer, voll steuer und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn gezahlt werden, was für Mitarbeiter:innen jedoch weniger vorteilhaft ist. Nur in Fällen, in denen der Internetanschluss nachweislich ganz überwiegend (über 90%) betrieblich genutzt wird oder vom Arbeitgeber direkt als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt wird, könnten die Kosten möglicherweise als steuerfreier Auslagenersatz behandelt werden, was aber bei typischen privaten Anschlüssen selten der Fall ist.

Die Vorteile eines (pauschal versteuerten) Internetzuschusses liegen auf der Hand: Mitarbeiter:innen erhalten eine spürbare finanzielle Entlastung für ohnehin anfallende Kosten und fühlen sich in ihrer modernen Arbeitsweise unterstützt. Arbeitgeber:innen positionieren sich als attraktiv und zeitgemäß, fördern die technischen Voraussetzungen für produktives mobiles Arbeiten und nutzen eine relativ einfach zu administrierende Möglichkeit, die Nettobezüge ihrer Angestellten zu erhöhen. Als Baustein eines modernen Benefit Pakets ist der Internetzuschuss somit eine praktische und sinnvolle Ergänzung, die den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt gerecht wird.

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