Glossar
Lohnnebenkosten
Gesetzlich oder tariflich festgelegte zusätzliche Abgaben für Arbeitgeber:innen, die über das eigentliche Bruttogehalt der Mitarbeiter:innen hinausgehen
Wenn von den Kosten für Personal die Rede ist, denken viele zunächst an das Bruttogehalt, das Mitarbeiter:innen für ihre Arbeit erhalten. Doch für Arbeitgeber:innen machen diese Gehälter nur einen Teil der tatsächlichen Gesamtkosten aus. Ein signifikanter weiterer Anteil entfällt auf die sogenannten Lohnnebenkosten. Hierbei handelt es sich um eine Reihe von zusätzlichen, meist gesetzlich vorgeschriebenen oder tarifvertraglich vereinbarten Abgaben, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn abführen müssen. Sie sind ein fester Bestandteil der Personalkosten und finanzieren wesentliche Teile unseres Sozialsystems sowie bestimmte Arbeitgeberrisiken. Diese Kosten fallen also nicht direkt an Dich als Arbeitnehmer:in an in dem Sinne, dass sie von Deinem Bruttogehalt abgezogen werden (das sind Deine Arbeitnehmeranteile), sondern sie kommen für den oder die Arbeitgeber:in noch obendrauf. Das Verständnis dieser Kosten ist entscheidend für eine realistische Budgetplanung und Kalkulation in Unternehmen.
Die Zusammensetzung der Lohnnebenkosten ist vielfältig und umfasst vor allem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Diese sind der größte Posten und beinhalten Beiträge zur:
- Gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesetzlichen Rentenversicherung
- Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
- Gesetzlichen Pflegeversicherung
Die Höhe dieser Beiträge bemisst sich prozentual am Bruttogehalt der Mitarbeiter:innen, allerdings nur bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Hinzu kommen weitere Posten wie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (getragen durch die Berufsgenossenschaften), deren Höhe vom Unfallrisiko der jeweiligen Branche abhängt. Des Weiteren zahlen Arbeitgeber:innen Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG): die Umlage U1 zur Finanzierung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (verpflichtend für Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeiter:innen) und die Umlage U2 zur Finanzierung von Mutterschaftsleistungen (verpflichtend für alle Arbeitgeber:innen). Auch die Insolvenzgeldumlage, die sicherstellt, dass Mitarbeiter:innen bei einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ihr ausstehendes Gehalt erhalten, zählt zu den Lohnnebenkosten. Je nach Branche oder spezifischen Regelungen können noch weitere Beiträge hinzukommen.
Die genaue Höhe der Lohnnebenkosten variiert also je nach Gehaltshöhe, Branche, Unternehmensgröße und sogar Bundesland (z.B. bei der Höhe der Umlagesätze U1/U2, die von den Krankenkassen festgelegt werden). Für Arbeitgeber:innen ist es unerlässlich, diese Kosten genau zu kennen und in ihre Finanzplanung einzubeziehen, da sie einen erheblichen Teil der gesamten Personalausgaben ausmachen – oft zusätzlich 20% bis 25% auf das Bruttogehalt. Für Dich als Mitarbeiter:in sind diese Kosten zwar nicht direkt auf Deiner Gehaltsabrechnung sichtbar (außer dem Gesamt Brutto des Arbeitgebers), aber sie finanzieren das soziale Netz, auf das Du im Bedarfsfall angewiesen bist. Im Kontext von Employee Benefits, wie sie HelloBonnie anbietet, ist das Wissen um die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber:innen wichtig, um das Gesamtbudget für die Vergütung realistisch einschätzen zu können. Erst wenn diese Pflichtausgaben berücksichtigt sind, lässt sich seriös planen, welcher Spielraum für freiwillige Zusatzleistungen und Benefits – die die Attraktivität als Arbeitgeber:in steigern – tatsächlich vorhanden ist.
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