Glossar
Mutterschaftsgeld
Finanzielle Leistung während der Mutterschutzfristen, meist von der Krankenkasse gezahlt und vom Arbeitgeber auf das Nettogehalt aufgestockt

Das Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für berufstätige Frauen in Deutschland während der gesetzlichen Mutterschutzfristen. Diese Leistung dient als Lohnersatz, da werdende Mütter in den Wochen vor und nach der Geburt ihres Kindes in der Regel nicht arbeiten dürfen (gesetzliches Beschäftigungsverbot), um ihre Gesundheit und die des Kindes zu schützen. Ziel ist es, den Einkommensausfall in dieser besonderen Lebensphase aufzufangen und Dir finanzielle Sicherheit zu geben. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme wird das Mutterschaftsgeld nicht primär vom Arbeitgeber gezahlt. Die Hauptlast tragen die gesetzlichen Krankenkassen oder, in bestimmten Fällen, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der oder die Arbeitgeber:in leistet unter Umständen einen Zuschuss. Die Schutzfristen umfassen üblicherweise die letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und die ersten acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen).
Die Höhe und der zahlende Träger des Mutterschaftsgeldes hängen von Deinem Versicherungsstatus ab:
- Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen: Wenn Du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld bist, zahlt Deine Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Kalendertag.
- Privat krankenversicherte oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen: Bist Du privat oder über einen Angehörigen familienversichert, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) erhalten. Dies beträgt einmalig maximal 210 Euro. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobberinnen), wenn sie nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind.
Der entscheidende Beitrag des Arbeitgebers ist der sogenannte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dieser wird fällig, wenn Dein durchschnittliches tägliches Nettoarbeitsentgelt aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist die 13 Euro (bzw. den anteiligen Betrag der BAS Zahlung) übersteigt. Der oder die Arbeitgeber:in zahlt dann die Differenz zwischen Deinem durchschnittlichen Nettoverdienst pro Tag und dem Betrag, den Du von der Krankenkasse oder dem BAS erhältst. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Du während der Mutterschutzfristen finanziell möglichst nicht schlechter gestellt bist als bei normaler Berufstätigkeit. Wichtig für Arbeitgeber:innen: Die Kosten für diesen Zuschuss bekommen sie über das Umlageverfahren U2 von der Krankenkasse erstattet, sodass dies keine unkalkulierbare Belastung darstellt.
Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, musst Du als werdende Mutter selbst aktiv werden. Du beantragst die Leistung bei Deiner Krankenkasse oder dem BAS und legst dafür in der Regel eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin vor ("Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung"). Deinen Arbeitgeber informierst Du ebenfalls über Deine Schwangerschaft und den Termin. Der Arbeitgeber wird dann von der Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes informiert und berechnet daraufhin seinen Zuschuss, den er Dir mit der normalen Lohnabrechnung auszahlt. Diese Leistung ist ein zentraler Baustein der sozialen Absicherung in Deutschland und hilft Dir dabei, Dich voll und ganz auf Deine Gesundheit und Dein Kind konzentrieren zu können. Es ist wichtig, das Mutterschaftsgeld vom Elterngeld zu unterscheiden, welches im Anschluss an die Mutterschutzfrist beantragt werden kann und eine andere Berechnungsgrundlage hat.
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