Glossar

ÖPNV-Zuschuss

Steuerfreier Beitrag des Arbeitgebers zu den Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, der nachhaltige Mobilität fördert und den Arbeitsweg erleichtert

ÖPNV-Zuschuss

Der ÖPNV-Zuschuss ist eine attraktive und weit verbreitete Form des Mitarbeiter:innen Benefits, bei dem Dein:e Arbeitgeber:in die Kosten für Deine Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ganz oder teilweise übernimmt. Das Ziel ist es, Dir den täglichen Weg zur Arbeit finanziell zu erleichtern und Dich gleichzeitig dabei zu unterstützen, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dies kann durch die Bereitstellung eines vergünstigten Jobtickets geschehen, durch eine direkte finanzielle Beihilfe zu Deinen Ticketkosten oder durch die Erstattung bereits gekaufter Fahrkarten (wie Monats- oder Jahreskarten). Neben dem persönlichen finanziellen Vorteil für Dich trägt diese Leistung auch zu übergeordneten Zielen wie der Reduzierung des Individualverkehrs, der Entlastung von Straßen und Parkplätzen und dem Klimaschutz bei. Für Arbeitgeber:innen ist es ein wirksames Instrument zur Steigerung der Attraktivität und zur Mitarbeiter:innen Bindung.

Ein wesentlicher Vorteil des ÖPNV-Zuschusses liegt in seiner steuerlichen Begünstigung. Gemäß § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehrkomplett lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet für Dich: Der Zuschuss kommt brutto für netto bei Dir an, Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht sich nicht und es fallen keine Sozialabgaben darauf an. Auch der oder die Arbeitgeber:in spart die entsprechenden Lohnnebenkosten. Damit diese Steuerfreiheit greift, müssen jedoch wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:   

  • Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Er darf also nicht Teil einer Gehaltsumwandlung sein.
  • Er gilt für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (Nah- und Fernverkehr), jedoch nicht für Taxis oder individuelle Fahrdienste.
  • Es können bis zu 100% der tatsächlichen Ticketkosten übernommen werden; der Betrag ist also nicht pauschal begrenzt, sondern richtet sich nach den Aufwendungen des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin.

Wichtig für Deine persönliche Steuererklärung: Der steuerfreie Betrag, den Du erhältst, mindert Deine abzugsfähigen Werbungskosten in Höhe der Entfernungspauschale für die mit dem ÖPNV Ticket zurückgelegten Kilometer. Du kannst also nicht beides – den vollen steuerfreien Zuschuss und die volle Entfernungspauschale – für dieselbe Strecke geltend machen.

Die praktische Umsetzung des ÖPNV-Zuschusses kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Viele Unternehmen schließen Rahmenverträge mit lokalen Verkehrsbetrieben ab, um ihren Mitarbeiter:innen vergünstigte Jobtickets anbieten zu können. Alternativ können Arbeitgeber:innen die Kosten für selbst gekaufte Tickets gegen Nachweis erstatten oder einen festen monatlichen Zuschuss zahlen. Moderne Benefit Plattformen wie HelloBonnie können die Verwaltung erheblich vereinfachen. Sie ermöglichen es Arbeitgeber:innen, die Zuschüsse effizient zu managen und die Einhaltung der steuerlichen Regeln sicherzustellen. Für Dich als Mitarbeiter:in bedeutet dies oft eine einfache und transparente Handhabung, zum Beispiel durch die digitale Einreichung von Belegen oder die Nutzung einer Benefit Karte wie der HelloBonnie Smartcard (je nach Integration mit Verkehrsanbietern). Ein solcher Zuschuss ist somit ein wertvoller Benefit, der Deinen Geldbeutel schont, die Umwelt unterstützt und zeigt, dass Dein:e Arbeitgeber:in sich um Dein Wohlbefinden und eine nachhaltige Mobilität bemüht.

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