Glossar
Sachbonus
Nicht monetäre Prämie oder Belohnung, deren Wert vom Arbeitgeber pauschal nach § 37b EStG versteuert wird und beim Mitarbeiter netto ankommt
Ein Sachbonus ist eine attraktive Form der Sonderzahlung oder Belohnung, bei der Du als Mitarbeiter:in anstelle einer Geldsumme eine Sachleistung, einen Gutschein oder die Möglichkeit erhältst, Dir Waren oder Dienstleistungen bis zu einem bestimmten Wert auszusuchen. Der Clou dabei: Dein:e Arbeitgeber:in kann für diesen Sachbonus die vorteilhafte Pauschalbesteuerung nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) anwenden. Das bedeutet, der oder die Arbeitgeber:in übernimmt die Versteuerung des geldwerten Vorteils mit einem festen Satz von 30% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Für Dich hat das einen entscheidenden Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Bonus in bar: Der Sachbonus kommt bei Dir quasi netto an, da er Deine individuelle Lohnsteuer nicht beeinflusst. Noch wichtiger: Nach § 37b EStG pauschal versteuerte Sachzuwendungen sind für Dich als Arbeitnehmer:in sozialversicherungsfrei! Bei einem normalen Cash Bonus hingegen fallen sowohl Lohnsteuer als auch Sozialabgaben an, die Deinen Netto Betrag erheblich schmälern können.
Die Nutzung des § 37b EStG für Sachboni bietet somit erhebliche finanzielle Vorteile und administrative Vereinfachungen. Für Dich als Mitarbeiter:in resultiert ein deutlich höherer Nettowert im Vergleich zu einem Brutto Cash Bonus gleicher Höhe. Für Arbeitgeber:innen entsteht durch die Übernahme der Pauschalsteuer zwar ein Aufwand, dieser wird jedoch oft dadurch kompensiert, dass die sonst fälligen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auf den Bonus entfallen. Je nach Gehaltsniveau des oder der Mitarbeiter:in kann ein Sachbonus nach § 37b EStG für den Arbeitgeber somit kostenneutral oder sogar günstiger sein als ein äquivalenter Brutto Bargeldbonus. Wichtige Voraussetzungen für die Anwendung sind allerdings:
- Es muss sich um eine Sachzuwendung handeln; eine direkte Auszahlung von Bargeld ist ausgeschlossen.
- Die Zuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und darf keine Gehaltsumwandlung darstellen.
- Der Wert aller nach § 37b EStG pauschal versteuerten Zuwendungen darf pro Empfänger:in und Kalenderjahr die Grenze von 10.000 Euro nicht übersteigen.
- Der oder die Arbeitgeber:in muss sich aktiv für die Anwendung der Pauschalversteuerung entscheiden und dies korrekt dokumentieren.
Ein großer Pluspunkt des Sachbonus ist seine Flexibilität. Er muss nicht auf ein bestimmtes Produkt festgelegt sein. Arbeitgeber:innen können ihn beispielsweise in Form von Guthaben auf einer Benefitkarte, als Gutschein für bestimmte Anbieter oder über Plattformen gewähren, bei denen Du Dir selbst etwas aus einem breiten Sortiment aussuchen kannst – sei es aus den Bereichen Shopping, Reisen, Technik, Wellness, Erlebnisse oder Weiterbildung. Hier bieten sich Lösungen wie HelloBonnie an: Ein Sachbonus Budget könnte über die HelloBonnie Plattform bereitgestellt werden, und Du könntest dieses Guthaben dann flexibel über die HelloBonnie Smartcard bei zahlreichen Partnern für Deine persönlichen Wünsche einlösen. Das macht den Bonus nicht nur steuerlich effizient, sondern auch hochgradig individuell und wertschätzend. Ein Sachbonus ist somit eine moderne und intelligente Alternative zur klassischen Prämie, die die Motivation fördert und die Bindung an das Unternehmen auf eine für beide Seiten vorteilhafte Weise stärkt.
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