Glossar
Sachgeschenk
Steuerfreie Zuwendung in Form von Waren oder Gutscheinen bis 60 Euro zu einem besonderen persönlichen Anlass des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin

Ein Sachgeschenk, im steuerrechtlichen Kontext oft als „Aufmerksamkeit“ bezeichnet, ist eine kleine Zuwendung in Form von Waren oder Dienstleistungen (also nicht als Bargeld), die Dein:e Arbeitgeber:in Dir zu einem besonderen persönlichen Anlass zukommen lässt. Es handelt sich um eine Geste der persönlichen Wertschätzung, die über die normale Vergütung hinausgeht und die Beziehung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in stärken soll. Das Besondere daran: Solche Sachgeschenke sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei und sozialversicherungsfrei, was sie zu einer beliebten und unkomplizierten Form der Anerkennung macht. Wichtig ist dabei die klare Abgrenzung zu anderen Benefits: Diese Regelung für Aufmerksamkeiten steht neben der monatlichen 50 Euro Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Du könntest also theoretisch in einem Monat sowohl Deinen regulären 50 Euro Sachbezug als auch ein steuerfreies Sachgeschenk zum Geburtstag erhalten.
Die Steuerfreiheit für diese Sachgeschenke bzw. Aufmerksamkeiten ist in den Lohnsteuer-Richtlinien (R 19.6 LStR) geregelt und an klare Bedingungen geknüpft:
- Sachzuwendung: Es muss sich zwingend um eine Sachleistung handeln. Bargeldgeschenke sind von dieser Regelung ausgeschlossen und wären normal zu versteuern. Gutscheine, die zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen (und keine Barauszahlungsoption bieten), gelten in der Regel als Sachzuwendung.
- Besonderer persönlicher Anlass: Das Geschenk muss aus einem spezifischen, persönlichen Ereignis in Deinem Leben resultieren. Allgemeine Anlässe wie Weihnachten oder Ostern zählen hier nicht. Typische persönliche Anlässe sind:
- Dein Geburtstag
- Deine Hochzeit oder eingetragene Lebenspartnerschaft
- Die Geburt Deines Kindes
- Ein persönliches Dienstjubiläum (z.B. 10-, 20-, 25-jähriges Bestehen des Arbeitsverhältnisses)
- Die bestandene Abschlussprüfung nach einer Aus- oder Weiterbildung
- Deine Genesung nach einer längeren Krankheit
- Wertgrenze von 60 Euro: Der Wert des Sachgeschenks darf inklusive Umsatzsteuer die Grenze von 60 Euro nicht übersteigen. Dies ist eine Freigrenze: Liegt der Wert auch nur einen Cent darüber, ist der gesamte Betrag des Geschenks steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Obwohl es sich oft um betragsmäßig kleinere Zuwendungen handelt, haben solche persönlichen Sachgeschenke eine große Wirkung auf die Mitarbeitermotivation und das Gefühl der Wertschätzung. Sie zeigen, dass Dein:e Arbeitgeber:in Dich als Individuum wahrnimmt und an wichtigen persönlichen Ereignissen Anteil nimmt. Die korrekte Handhabung und Dokumentation seitens des Arbeitgebers ist dabei für die Steuerkonformität entscheidend. Moderne Benefit Plattformen wie HelloBonnie können auch hier unterstützen. Zwar liegt der Fokus oft auf regelmäßigen Budgets, doch die Flexibilität der Plattform könnte es ermöglichen, auch solche anlassbezogenen Sachgeschenke zu verwalten. Denkbar wäre, dass Dein:e Arbeitgeber:in Dir zu Deinem Geburtstag ein Sonderbudget von bis zu 60 Euro über Dein HelloBonnie Konto freischaltet, welches Du dann mit Deiner Smartcard für ein persönliches Geschenk bei einem der vielen HelloBonnie Partner einlösen kannst. Dies würde die traditionelle Geste des Schenkens mit moderner Flexibilität und persönlicher Auswahl verbinden.
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