Mit dem Bildungszuschuss investierst Du gezielt in die berufliche Weiterentwicklung Deines Teams und erhöhst zugleich die Arbeitgeberattraktivität Deines Unternehmens. Dein Unternehmen übernimmt die Kosten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Deiner Mitarbeitenden und das steuerfrei gemäß § 3 Nr. 19 EStG, solange die Maßnahmen im überwiegenden betrieblichen Interesse liegen und die Beschäftigungsfähigkeit fördern. So schaffst Du einen echten Mehrwert, stärkst Motivation und Bindung und sparst gleichzeitig Lohnnebenkosten ein.
Vorteile für Dein Unternehmen
Höhere Fachkompetenz
Wenn Du Deinen Mitarbeitenden einen Bildungszuschuss gewährst, sicherst Du Dir gezielt fachliches Know-how, das unmittelbar in aktuellen Projekten und künftigen Innovationsvorhaben eingesetzt werden kann. Durch individuell zugeschnittene Qualifizierungsmaßnahmen profitiert Dein Unternehmen von neuesten Methoden und Technologien, ohne lange Einarbeitungszeiten
Stärkere Arbeitgebermarke
Ein engagiertes Weiterbildungsangebot stärkt zudem Deine Arbeitgebermarke: Unternehmen, die aktiv in die Kompetenzentwicklung ihrer Teams investieren, gelten als modern und mitarbeiterorientiert und ziehen so leichter qualifizierte Fachkräfte an. Damit verbesserst Du Dein Recruiting, reduzierst Vakanzzeiten und positionierst Dich als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb um Talente
Steuerliche Entlastung
Finanziell rentiert sich der Bildungszuschuss gleich doppelt: Einerseits sparst Du Lohn- und Sozialabgaben, da die Zuschüsse gemäß § 3 Nr. 19 EStG steuerfrei bleiben. Andererseits profitierst Du von staatlichen Förderprogrammen wie dem Qualifizierungschancengesetz, das Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten gewährt und so Deine Investition weiter entlastet
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemäß § 3 Nr. 19 EStG sind Arbeitgeberleistungen für berufliche Fort- und Weiterbildungen steuerfrei, wenn…
- …die Maßnahme im überwiegenden betrieblichen Interesse des Unternehmens liegt, z. B. fachliche Qualifikation für neue Technologien.
- …sie der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden dient, etwa durch Sprach- oder IT-Kurse.
- …die Bildungsleistung von Deinem Unternehmen selbst oder auf dessen Veranlassung durch Dritte erfolgt.
Wichtig: Die Maßnahme darf keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben und muss über 160 Stunden bzw. vier Jahre seit letztem Berufsabschluss liegen, wenn sie nach SGB III gefördert wird.
Was kann mit dem Bildungszuschuss finanziert werden?
Der Bildungszuschuss deckt ein breites Spektrum ab – ganz nach den Bedürfnissen Deiner Mitarbeitenden und Deines Unternehmens:
- Fachkurse und Zertifizierungen (z. B. Projektmanagement, Datenschutz)
- Sprachtrainings (von Business-English bis Chinesisch)
- Online-Seminare und E-Learning-Plattformen
- Präsenzworkshops bei anerkannten Weiterbildungsinstituten
- Fachliteratur und Lehrmaterialien
- Messen, Kongresse und Fachvorträge
Dank digitaler Abwicklung über das HelloBonnie Dashboard kann Dein Team flexibel auf alle Angebote zugreifen und Du behältst den Überblick über Kosten und Teilnahme.
So führst Du den Bildungszuschuss ein
- Bedarf ermitteln: Stimme Dich mit Deinen Führungskräften ab und identifiziere die wichtigsten Qualifizierungslücken.
- Richtlinien festlegen: Definiere Budgetrahmen, förderfähige Maßnahmen und Genehmigungsprozesse.
- Kommunikation anstoßen: Informiere Dein Team über Ziele, Ablauf und steuerliche Hintergründe des Zuschusses.
- Erfolg messen: Sammle Feedback und überwache Kennzahlen wie Teilnahmequote, Qualifizierungsgrad und Mitarbeiterzufriedenheit.
Ausblick: Weiterbildung als strategischer Erfolgsfaktor
In Zeiten des Fachkräftemangels ist gezielte Weiterbildung ein Muss, nicht nur ein Nice-to-have. Mit dem Bildungszuschuss bietest Du Deinen Mitarbeitenden echte Entwicklungschancen, stärkst ihre Bindung und sicherst Dir zugleich Wettbewerbsvorteile. Setze jetzt auf smarte Benefit Lösungen und fördere nachhaltiges Wachstum in Deinem Unternehmen.